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Löhnung und Wahlen bei der Löschgruppe Lampertsweiler

Lampertsweiler / Lesedauer: 1min

Löschgruppenführer Andreas Schmid im Amt bestätigt
Veröffentlicht:17.03.2023, 13:53
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Die Löschgruppe Lampertsweiler hielt am Samstag, 11. März, ihre Löhnung im Bürgersaal Lampertsweiler ab. Neben dem Rückblick auf das Feuerwehrjahr 2022 stand die turnusmäßige Wahl des Löschgruppenführers an. Löschgruppenführer Andreas Schmid begrüßte zu Beginn die anwesenden Kameraden und Gäste. Während der Totenehrung gedachten alle Versammlungsteilnehmer den verstorbenen Kameraden. Dabei gedachten alle auch dem erst kürzlich verstorbenen Wilhelm Köhler, der jahrelang im Einsatzdienst der Feuerwehr tätig war.

Bei den Tätigkeitsberichten wurden durch Andreas Schmid die Einsätze des Jahres 2022 zusammengefasst. So rückte die Abteilung im Jahr 2022 insgesamt fünf Mal aus. Dabei wurden Brandeinsätze, Ölspurenbeseitigungen sowie Aufräumarbeiten nach schweren Unwettern abgearbeitet. Darüber hinaus wurden weitere unterstützende Tätigkeiten für die Bevölkerung geleistet, wie zum Beispiel bei der Einrichtung einer Notunterkunft für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine oder die Beteiligung der Löschgruppe Lampertsweiler am Kindersommerprogramm. Einen positiven Kassenbericht konnte Kurt Dreher vermelden und die Kassenführung wurde von den Kassenprüfern bestätigt. Das Kommando wurde entlastet, was einstimmige erfolgte.

Bei den anschließenden Wahlen wurde Andreas Schmid einstimmig wiedergewählt zum Löschgruppenführer. Im Anschluss überbrachte der stellvertretende Stadtbrandmeister Frank Wächter seine Grußworte und seinen Dank im Namen der Feuerwehr Bad Saulgau für die geleistete Arbeit der Löschgruppe Lampertsweiler sowie die gute Zusammenarbeit. Des Weiteren wurden Grußworte von Abteilungskommandant Franz Obert und Ortsvorsteher Jürgen Anton Thomma ausgesprochen, in denen vor allem die Wichtigkeit der Löschgruppe Lampertsweiler sowie die hervorragende Zusammenarbeit gelobt wurde. Ein besonderes Dankeschön ging jeweils an die KameradInnen selbst, sowie deren Familien und Arbeitgeber, welche die Feuerwehrtätigkeit mit ihrem Einverständnis erst ermöglichen.


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