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Gerichtsprozess beendet

Freispruch nach Brand mit Todesfolge

Gammertingen / Lesedauer: 3 min

Bei dem Feuer im August ist in Gammertingen ein Mann gestorben. Nach mehreren Verhandlungstagen gibt es nun ein Urteil. So lautet die Begründung.
Veröffentlicht:17.03.2023, 17:00

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Das Landgericht Hechingen hat den 25–jähriger Rumänen, der wegen Brandstiftung mit Todesfolge angeklagt war, freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, in der Nacht auf den 27. August 2022 für den Brand in einem Haus in der Marktstraße in Gammertingen verantwortlich zu sein.

Dabei war ein Bewohner gestorben, ein weiterer schwer und zwei leicht verletzt worden. Der Angeklagte war ein Arbeitskollege der Betroffenen und hatte zu Beginn des Prozesses die Tat bestritten.

Schuld des Mannes kann nicht bewiesen werden

Richter Hannes Breucker begründete den Freispruch damit, dass es keine Beweismittel oder Zeugenaussagen gegeben habe, die die eindeutige Schuld des Mannes beweisen konnten. Außerdem bestehe kein Tatmotiv.

Im Suff neigen Sie zwar zur Sachbeschädigung, aber das ist eine andere Größenordnung.

Richter Hannes Breucker

„Keiner Ihrer Arbeitskollegen oder der anderen Zeugen hat gesagt, dass Sie aggressiv sind, es Streit, Ärger oder Geldprobleme gegeben hatte“, sagte Breucker. „Im Suff neigen Sie zwar zur Sachbeschädigung, aber das ist eine andere Größenordnung.“

Staatsanwältin fordert sieben Jahre Haft

Die Staatsanwältin hatte zuvor sieben Jahre Haft für den Mann gefordert. Sie sah den Tatvorwurf der Brandstiftung mit Todesfolge und dreifacher Körperverletzung als bestätigt an.

„Der Angeklagte hat sich alkoholisiert in die Marktstraße begeben und war enttäuscht, dass von den Bewohner niemand mehr wach war, um mit ihm zu feiern oder weiter zutrinken“, sagte sie. Dass der Brand durch eine vergessene Zigarette ausgelöst worden war, sei ihrer Meinung nach unwahrscheinlich.

Der Brand war im Erdgeschoss des Gebäudes ausgebrochen.
Der Brand war im Erdgeschoss des Gebäudes ausgebrochen. (Foto: Feuerwehr Gammertingen)

Ein Zeuge hatte ausgesagt, den Angeklagten kurz vor Entdeckung des Brand auf der Straße gesehen zu haben. Als weiteren Beweis für die Schuld des Angeklagten führte die Staatsanwältin ein Feuerzeug an, das in der Wohnung des Angeklagten gefunden worden war. Auf diesem hatten Ermittler die DNA eines Bewohners aus dem Haus in der Marktstraße entdeckt.

Verteidiger will Freispruch

Der Verteidiger forderte einen Freispruch für seinen Mandanten. Die Zeugenaussagen und Beweise seien nicht ausreichend, um zweifelsfrei nachzuweisen, dass der 25–Jährige das Feuer gelegt hat. „Es gibt logische Fehlschlüsse der Argumentation der Staatsanwältin“, sagte der Verteidiger. Er sieht es als nicht bewiesen an, dass sein Mandant bei der Entstehung des Brandes in der Marktstraße war.

„Der Zeuge hat eine dunkel gekleidete Person über die Straße hinweg gesehen. Von den Menschen, die später am Brandort waren, hat er dann die ausgewählt, die dieser Person am ähnlichsten erschien“, argumentierte er. Deshalb habe er Bedenken bei der Identifikation seines Mandanten.

Gericht hebt Haftbefehl auf

Ein sicheres Wissen zum Brandhergang gebe es nicht. Eine Zigarette könne laut Sachverständigem als Ursache nicht ausgeschlossen werden und die DNA–Spuren seien kein tragfähiger Beweis. „Das Problem bei DNA–Spuren ist, dass man nicht weiß, wie alt sie sind“, sagte der Anwalt.

Deshalb bleibe nichts anderes übrig, das seinen Mandanten einer so schweren Tat überführen könne. Den Haftbefehl gegen den 25–Jährigen hat das Gericht nach der Urteilsverkündung aufgehoben.