Bei sogenannten „Spaziergängen“ – wie hier in Ravensburg – versammeln sich Gleichgesinnte. Im Kreis Sigmaringen muss sich eine Frau wegen des Aufrufs zum „Spazierengehen“ vor Gericht verantworten. (Foto: Felix Kästle/dpa/Schwäbische.de)
Eine 37-jährige „Spaziergängerin“ muss sich wegen unerlaubter Versammlung vor Gericht verantworten