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Selbstverständlichkeit

Feuerwehr darf Ordnungsdienst nicht übernehmen

Bad Saulgau / Lesedauer: 3 min

Innenministerium verbietet schriftlich Einsatz an Fronleichnam – Privatsache ohne Uniform
Veröffentlicht:28.05.2013, 18:25

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Bei vielen kirchlichen und weltlichen Anlässen ist es oder war es in der Vergangenheit eine Selbstverständlichkeit, dass die Feuerwehrleute des jeweiligen Orts die Straße sperren oder den Verkehr regeln. Doch dies ist für die Zukunft unsicher geworden. Die Freiwillige Feuerwehr Bad Saulgau wird bei der morgigen Fronleichnamsprozession durch die Innenstadt zum ersten Mal die Straßen nicht mehr sperren. Nicht weil sie nicht mehr will, sondern weil sie nicht mehr darf. „Die Feuerwehr ist zu verkehrslenkenden Maßnahmen nicht berechtigt.“ So steht es in einem Brief vom Bezirksbrandmeister Andreas Spahlinger vom Regierungspräsidium Tübingen an die Feuerwehren.

Seither beschäftigt die Feuerwehr Bad Saulgau die Frage der Haftung und des Versicherungsschutzes – nicht nur morgen. Der Einsatz der Feuerwehr für Absperrungen oder für Ordnungsdienste bei Brauchtumsveranstaltungen wie zum Beispiel dem Bächtlefest oder der Fasnet gehöre weder zu den Pflichtaufgaben der Feuerwehr noch zu den Aufgaben, die ihr von der Gemeinde übertragen werden können, sagt Günter Loos von der Pressestelle des Innenministeriums. Aus dem Schreiben geht außerdem hervor, dass es bei der Änderung des Feuerwehrgesetzes 2009 erklärter politischer Wille gewesen sei, die Aufgaben der Feuerwehr nicht zu erweitern. Die finanzielle Belastung solle nicht mehr erhöht und die teilweise schon hohe zeitliche Inanspruchnahme der Ehrenamtlichen nicht erweitert werden.

„Nach dieser Rechtsgrundlage besteht kein Versicherungsschutz für unsere Feuerwehrleute“, sagt Stadtbrandmeiser Karl-Heinz Dumbeck , der deutlich macht, „dass die Feuerwehrkameraden immer gerne diese Dienste ehrenamtlich übernommen haben“. Doch die Feuerwehr lässt die Kirchengemeinde morgen nicht im Stich. „In Bad Saulgau übernimmt die Polizei diese Aufgabe, im Umland steht die Feuerwehr in Zivil parat, mit Warnwesten“, sagt Stadtpfarrer Peter Müller. In Uniform ist diese über viele Jahrzehnte im ländlichen Raum gewachsene Tradition, bei solchen Anlässen die Straßen abzusperren oder den Verkehr zu regeln, nicht mehr erlaubt. „Die Feuerwehrleute handeln dann als Privatpersonen im Auftrag des Veranstalters“, so das Innenministerium. Auf Dauer müsse aber eine vernünftige Lösung her, sagt Peter Müller, der deshalb froh ist, dass ihm die Feuerwehr in den nächsten Tagen entgegenkomme. Bis zum kommenden Wochenende sind es zehn Prozessionen in Bad Saulgau und seinen Ortsteilen.

Trauerzug in Fulgenstadt

„Im einem Jahr sind es zwischen 20 bis 30 solcher Sicherheitsmaßnahmen der Feuerwehr“, ergänzt Dumbeck. Unter anderem wurde bislang von der Feuerwehr der Verkehr geregelt, weil in Fulgenstadt der Trauerzug die Landstraße entlang gehen muss. „Wir wissen selbst nicht, wie es weitergeht“, so Dumbeck. „Von unserer Seite aus kann ich nur sagen, dass wir es weiter gerne tun würden.“ Und das Bächtlefest rückt immer näher.

Der Erste Beigeordnete Richard Striegel, zugleich zuständig für die Freiwillige Feuerwehr Bad Saulgau, erkennt in diesem Verbot keinen Sinn. „Hier wird versucht, Sachen zu regeln, die meiner Ansicht nach gar nicht geregelt werden müssten.“ Mit Bürgerfreundlichkeit habe dies nichts mehr zu tun. Richard Striegel hofft, dass sich das Innenministerium diese Angelegenheit noch einmal überlegt. „Der Landtagsabgeordnete Klaus Burger soll sich außerdem darum kümmern“, ergänzt Striegel, der auf das Nachbarbundesland Bayern verweist. Denn dort eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, dass Feuerwehrangehörige zur Sicherung von Einsatzstellen und Veranstaltungen Befugnisse der Polizei ausüben können. „Das wäre auch eine gute Lösung für Baden-Württemberg“, sagt Striegel – und für Bad Saulgau.