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Außenbereichssatzung

Außenbereichssatzung „Lampertsweiler“ passiert den Gemeinderat von Weißensberg

Weißensberg / Lesedauer: 2 min

Es gibt Platz für drei neue Einfamilienhäuser – Nachverdichtung im Weißensberger Ortsteil
Veröffentlicht:02.03.2021, 15:00

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Normalerweise sind Neubauten im sogenannten Außenbereich, sprich auf dem Land, eher schwierig. Im Fall der geplanten Wohnhäuser in Lampertsweiler war es allerdings weniger problematisch. Wesentlicher Grund ist die vom Gesetzgeber gewünschte Nachverdichtung. Denn die drei Baufelder, die in der Außenbereichssatzung „Lampertsweiler“ festgelegt wurden, befinden sich inmitten der bereits vorhandenen Bebauung entlang der Straße „Am Brühl “. Somit kann auch keine Splittersiedlung entstehen. Dass am Standort Wohnraum für junge Familien (verwandt mit den ortsansässigen Eigentümern) geschaffen werden soll, war ein weiterer Grund, dass die Satzung in der jüngsten Gemeinderatsitzung einstimmig beschlossen wurde.

Der Plan, im Bereich „Am Brühl“ im Ortsteil Lampertsweiler drei Einfamilienhäuser zu errichten, war erstmals im August vergangenen Jahres Thema im Weißensberger Rat. Notwendig dafür war die Aufstellung einer Satzung für den Außenbereich, in etwa vergleichbar mit einem Bebauungsplan im Innenbereich einer Gemeinde. Im Oktober folgte sodann der Aufstellungsbeschluss und im November/Dezember die öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Die danach eingegangenen Stellungnahmen hätten allerdings nur zu geringen Planänderungen geführt, wie Johanna Kiechle , Stadtplanerin von Sieber Consult, in der Ratssitzung erklärte.

Breiteren Raum nahm die Abwägung der Stellungnahme seitens des Landratsamtes zum Schallschutz ein, denn beiderseits der Siedlung befinden sich Lärmquellen – konkret die Autobahn und die Staatsstraße. Um deren Auswirkungen auf das Wohngebiet (Am Brühl) genauer beurteilen zu können, hatte das Lindauer Planungsbüro eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Diese hat laut Kiechle gezeigt, dass „aktive“ Schallschutz-Maßnahmen wie beispielsweise Lärmschutzwände nicht unbedingt notwendig sind beziehungsweise zu einer Abschottung der Siedlung führen würden. Stattdessen könne der Konflikt (später) im Zuge der Baugenehmigung durch „passive“ Maßnahmen wie zum Beispiel Schalldämm-Maße, Orientierung der Fensteröffnungen von Aufenthalts- und Ruheräumen und aktive Lüftungsanlagen gelöst werden.

Eher kleinere Korrekturen beziehungsweise Ergänzungen im Text zur Außenbereichssatzung betreffen den Brandschutz und mögliche Altlasten. So sind für die Feuerwehr entsprechende Flächen und Rettungswege freizuhalten, ebenso muss der Löschwasserbedarf gesichert sein. Altlasten im Boden seien keine kartiert, so die Stadtplanerin. Sollten wider Erwarten dennoch Altablagerungen angetroffen werden, müssten das Wasserwirtschaftsamt Kempten und das Landratsamt Lindau informiert werden.

Zu beachten sei im Zuge einer Bebauung auch das benachbarte Biotop mit Streuobstbeständen, erläuterte Stadtplanerin Johanna Kiechle. Hier müsse gegebenenfalls auf Baugenehmigungsebene „ein geringer entsprechender Biotopersatz“ geschaffen werden. Auch in Bezug auf die Dachform der künftigen Wohnhäuser wurde bereits eine Festlegung getroffen: Erlaubt sind ausschließlich Satteldächer, wie sie bereits bei den bestehenden Gebäuden vorhanden sind.