Nach schockierender Tat
Keine mildere Strafe: Mutter des getöteten Zweijährigen muss ins Gefängnis
Ellwangen / Lesedauer: 4 min

Mark Masuch
Es bleibt dabei: Die Mutter des zu Tode gequälten Kleinkinds aus Aufhausen muss für zwei Jahre und neun Monate in Haft. Im vergangenen November war die 38–Jährige im Ellwanger Amtsgericht wegen Misshandlung durch Unterlassen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden, ließ danach aber einen Antrag auf Berufung stellen.
Die ist jetzt vor der dritten kleinen Strafkammer am Ellwanger Landgericht verhandelt worden. Der erste Staatsanwalt Armin Burger machte jedoch schnell deutlich, dass die Frau mit keiner milderen Strafe zu rechnen habe. Seiner Meinung nach hätte das Urteil im Herbst sogar höher ausfallen müssen, so Burger.
Lebensgefährte wurde im Mai 2022 unteranderem wegen Totschlags verurteilt
In einem aufsehenerregenden Prozess war der Ex–Lebensgefährte der 38–Jährigen im Mai 2022 wegen Totschlags in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbedürftigen zu 14 Jahren Haft verurteilt worden.
Der damals 33–Jährige hatte den knapp zweijährigen Sohn seiner Freundin durch Schläge, Tritte, Bisse und Griffe über viele Wochen so schwer misshandelt, dass das Kind am 21. Oktober im Ostalb–Klinikum in Aalen verstarb. Grund war ein vom Täter ausgeführter Stampftritt auf den Bauch des Jungen, der zum Abriss einer Darmschlinge führte.
Im November dann folgte der Prozess gegen die 38–Jährige, der mit einer Haftstrafe endete. Am Strafmaß hat nun auch die Berufung nicht geändert. Zunächst aber äußerte sich die Angeklagte zu ihrer Person und wie sich ihr Leben seit dem Tod ihres Kindes, übrigens der Jüngste von insgesamt fünf Kindern, gestaltet hatte.
Mutter des getöteten Jungen arbeitet Teilzeit in einer Bäckerei
Derzeit arbeitet die gelernte Verkäuferin, wie sie erzählte, in Teilzeit in einer Bäckerei, verdient inklusive einer Aufstockung rund 1400 Euro und bewohnt alleine eine Zwei–Zimmer–Wohnung. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Heiko Baumeister gab die Beschuldigte an, dass ihre vier verbliebenen Kinder derzeit in verschiedenen Jugendhilfeeinrichtungen leben würden. Es gebe aber monatlich begleitete Kontakte und Telefonate, so die 38–Jährige. Der Wunsch ihrer Kinder sei es, irgendwann wieder bei ihr leben zu können, denn mit der aktuellen Situationen gehe es ihnen nicht gut.
Nach der Tat sei sie zweimal in einer Traumaklinik gewesen, zuletzt habe es einen stationären Aufenthalt von Januar bis Ende Februar gegeben, führte sie aus. Auch eine Psychotherapie habe sie begonnen, die sie stabilisiere. Nach der Tat im Oktober 2021 sei sie „ziemlich niedergeschlagen“ gewesen und habe die Wohnung in Aufhausen nicht mehr verlassen. Dann sei sie zu ihrem Ex–Mann, dem Vater der ersten drei Kinder, gezogen, habe diesen wegen Gewaltandrohungen bald wieder verlassen und sei in ein Frauenhaus gezogen.
sagt die Mutter des Zweijährigen vor Gericht.Ich habe mir geschworen, dass mir so etwas nicht mehr passiert‟,
Baumeister wollte von der Angeklagten, die zwei Einträge im Bundeszentralregister besitzt, wissen, ob sie etwas hätte tun können, um den Tod des Kleinkinds zu verhindern. Wie schon beim ersten Prozess betonte sie mehrfach, Angst vor dem damaligen Freund, der in den letzten Wochen vor der Tat dauerhaft in der Aufhausener Wohnung der Familie lebte, gehabt zu haben. Sie hätte schneller reagieren und ihn rausschmeißen sollen, sagte sie. „Ich habe mir geschworen, dass mir so etwas nicht mehr passiert.“
Mutter zieht Berufung schließlich zurück - keine Chance auf mildere Strafe
Nach einer knappen Stunde machte Staatsanwalt Armin Burger deutlich, dass er keinerlei Möglichkeiten sehe, das Strafmaß zu reduzieren. Er riet ihr, die Berufung, in der nur die Höhe der Strafe, nicht die Tat selbst, verhandelt wurde, zurückzunehmen. Nach kurzer Beratung ließ die Beschuldigte über ihren Verteidiger Rainer Schwarz mitteilen, dass sie von der Berufung zurücktreten wolle.
Nun muss sie für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. „Das wird sicher ein harter Weg“, wandte sich Richter Baumeister abschließend an die Angeklagte. Diese müsse sich nun der Verantwortung für die „schrecklichen Geschehnisse“ stellen.
Verurteilung wegen Mordes möglich
Das Urteil gegen den Ex-Freund ist übrigens noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft sowie Verteidigung hatten Revision beantragt. Wie Armin Burger bestätigt, liegt die Entscheidung derzeit noch beim Bundesgerichtshof. Die Staatsanwaltschaft hält eine Verurteilung wegen Mordes für möglich.