Regeln und Vorschriften

Grillen in Ellwangen: Was erlaubt ist und was nicht

Ellwangen / Lesedauer: 3 min

Wer seine Bratwurst im Garten oder an öffentlichen Feuerstellen grillen möchte, muss einige Regeln beachten.
Veröffentlicht:23.05.2023, 05:03

Von:
  • Christopher Czernecki
Artikel teilen:

Wenn im Frühjahr die Sonne für hohe Temperaturen und gute Stimmung sorgt, gibt es für viele nichts Schöneres, als den Abend mit Fleisch und Gemüse vom Grill ausklingen zu lassen. Doch weil das Grillen viele Gefahren birgt, gibt es einige Regeln zu beachten. Die Stadtverwaltung klärt auf.

Grundsätzlich ist Grillen nicht verboten

So schön das Grillen an langen Sommerabenden auch sein kann: Nicht jeder erfreut sich am verursachten Lärm und Geruch. Schnell entbrennt deshalb sogar ein Nachbarschaftsstreit. Gesetzlich ist nicht klar festgelegt, wie und wann man Grillen darf. Denn es gibt bis heute keine bundeseinheitliche Regel für offene Feuer. Wie der Verband Wohneigentum auf seiner Website schreibt, muss gelegentliches Grillen in der Sommerzeit grundsätzlich von Nachbarn geduldet werden. Entstehen dadurch aber wesentliche Beeinträchtigungen, kann ein Grillverbot in Betracht kommen.

Das bestätigt auch Olaf Thielke, Pressesprecher der Stadt Ellwangen: „Generell und grundsätzlich ist das Grillen nicht verboten.“ Allerdings müsse man Rücksicht auf die Nachbarschaft nehmen. Laut den Nachbarschaftsgesetzen dürfen diese nämlich nicht durch Rauch oder Ruß, der in die Wohnung zieht, beeinträchtigt werden.

Gerichtsurteile mit unterschiedlichen Aussagen

Deutlich einfacher haben es durch den Abstand zu den Nachbarn Bewohnerinnen und Bewohner von Einfamilien- oder Reihenhäusern. Wer allerdings in Mietwohnungen wohnt, hat es oft schwerer. Manche Vermieter untersagen das Grillen auf dem Balkon mit Holzkohle grundsätzlich. Gas– oder Elektrogrills sind in der Regel aber erlaubt. Außerdem gibt es tatsächlich Vorgaben, wie oft im Jahr Mieter in Mehrfamilienhäusern überhaupt grillen dürfen.

Dazu gibt es verschiedene Gerichtsurteile: Zweimal im Monat darf man laut dem Landgericht Aachen in dem am weitesten von den Nachbarn entfernten Teil der Terrasse oder des Gartens grillen. Das Landgericht Stuttgart zeigte sich bei einem weiteren Präzedenzfall etwas strenger und erlaubt das Grillen nur an drei Abenden oder sechs Stunden pro Jahr. Ein festgeschriebenes Gesetz oder eine Verordnung gibt es aber nicht.

Bußgeld bis zu 5000 Euro

Um eventuellem Ärger schon im Vorfeld zu entgehen, suchen viele Bewohner von Mietwohnungen öffentliche Grillplätze und Feuerstellen auf. Rund um Ellwangen gibt es laut Stadtverwaltung offizielle Feuerstellen in Rindelbach an der Jagstbrücke, am Ihnberg in Pfahlheim und beim Wanderparkplatz Sägweiher bei Espachweiler. „Im Waldgesetz von Baden–Württemberg heißt es, offenes Feuer ist im Wald dann erlaubt, wenn die Feuerstelle mehr als 100 Meter von den Bäumen entfernt ist“, teilt Thielke mit.

Ein grundsätzliches Feuerverbot gebe es in Naturschutzgebieten, Nationalparks und Naturreservaten, auf einem fremden Privatgrundstück ohne Erlaubnis sowie auf öffentlichen Plätzen. Das heißt aber nicht, dass man an anderen, nicht offiziellen Grillstellen ohne Bäume in der Nähe, einfach so drauflos brutzeln darf. Für das „Wildgrillen“ ist nämlich grundsätzlich eine Erlaubnis des Grundstücksbesitzers erforderlich. Wer sich nicht an das Verbot hält, riskiert nach Angaben der Stadt Ellwangen eine Bußgeld–Strafe von bis zu 5000 Euro.