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Böllerverbot in Ellwangen: Hier ist an Silvester Feuerwerk untersagt

Ellwangen / Lesedauer: 2 min

Schon jetzt hat der Gemeinderat entschieden: An Silvester darf in Ellwangen nicht überall geböllert werden. Warum das so ist und wo man kein Feuerwerk zünden darf.
Veröffentlicht:11.11.2023, 05:00

Von:
  • Josef Schneider
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‐ Auf Initiative der katholischen Kirche und zum Schutz der Basilika und der historischen Altstadt hat die Große Kreisstadt Ellwangen als zuständige Ortspolizeibehörde ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper erlassen. So ist das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II, das heißt von Kleinfeuerwerk wie Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien, über das vom 2. Januar bis 30. Dezember bestehende Abbrennverbot hinaus, auch am 31. Dezember 2023 (Silvester) und am 1. Januar 2024 (Neujahr) im Bereich des Marktplatzes und eines Teils der historischen Altstadt verboten. Die Allgemeinverfügung aufgrund von Paragraph 24 Absatz 2 Nummer 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz war am Donnerstagabend Thema der Gemeinderatssitzung in der Kübelesbuckhalle in Rindelbach.

Hintergrund der Allgemeinverfügung in Sachen Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II im Bereich des Marktplatzes und eines Teils der historischen Altstadt, eingegrenzt von der Spitalstraße, Schmiedstraße, Sebastiansgraben, Priestertörle, Priestergasse und Oberamtsstraße, ist der in jeder Silvesternacht, auch unter Alkoholeinfluss, leichtfertige Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen insbesondere auf dem Marktplatz und dem damit verbundenen erheblichen Gefahrenrisiko für Personen und die mittelalterliche Bausubstanz der Altstadt. Die katholische Kirche befürchtet durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, dass diese oder Teile davon auf das Kirchendach der Basilika gelangen und ein Feuer entfachen können. Das Verbot soll durch Bedienstete des Polizeireviers kontrolliert werden. Magnus Knecht, Sachgebietsleiter beim Ordnungsamt, hatte den Sachverhalt vorgetragen. „Wir begrüßen das“, meldete sich der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Berthold Weiß, zu Wort. Er monierte, die Abgrenzung gehe knapp an der Marienkirche vorbei, und sprach von einem Ensembleschutz. Weiß schlug vor, den Bereich um die gesamte Kernstadt zu erweitern und regte an, auch das Schloss und den Schönenberg miteinzubeziehen. „Es ist schwer kontrollierbar“, gab der Fraktionsvorsitzende der Freien Bürger, Gunter Frick, zu bedenken. Stadtrat Rudolf Wiedmann (CDU) sprach mit Blick auf die Tradition des Silvesterfeuerwerks von einem neuen Verbot und sagte: „Ich lehne es persönlich ab.“

Oberbürgermeister Michael Dambacher verwies auf bereits entstandene Schäden an der Basilika von 4000 bis 5000 Euro aufgrund des Feuerwerks und sagte mit Blick auf den Dachstuhlgroßbrand der Kathedrale 2019 in Paris: „Notre-Dame lässt grüßen.“ Die Kirche bleibe auf ihren Kosten sitzen. „Man muss es regulieren wegen der Dummheit Einzelner, nicht der Masse“, sagte der OB zum Verbot. Es gehe nicht darum, den Leuten den Spaß zu verderben. In Schwäbisch Hall sei es völlig normal, dass in der historischen Innenstadt keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen.