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Landratsamt: Waldbesitzer im Ostalbkreis sollten finanzielle Unterstützung beantragen
Aalen / Lesedauer: 2 min

Aalener Nachrichten
Hitze, Dürre, Schädlinge und Stürme haben dem Wald in den vergangenen Sommern stark zugesetzt. Um die Waldbesitzer in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen, hat das Land Baden-Württemberg die Verwaltungsvorschrift „Nachhaltige Waldwirtschaft‘“ novelliert.
Das Ziel dahinter: Waldbesitzende sollen in der Lage sein, die vielfältigen Funktionen ihrer Wälder auch in Zukunft sicherstellen zu können. Neben altbekannten Fördermaßnahmen zur Erstaufforstung, der naturnahen Waldbewirtschaftung und zum forstlichen Wegebau ist für Schadhölzer eine Aufarbeitungshilfe vorgesehen. Waldbesitzer können bis zu 6 Euro pro Festmeter Schadholz erhalten. Hinzu kommen weitere Fördertatbestände wie z.B. der Transport von Schadholz in Nass- und Trockenlager, die Entrindung und das Hacken von Schadholz oder die Suche und Dokumentation von Borkenkäfer-Befallsherden sowie die Wiederbewaldung von Schadflächen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine forstliche Förderung zu erhalten:
Bagatellgrenze für private Forstbetriebe bis 200 Hektar: 250 Euro, allerdings können verschiedene Fördertatbestände kombiniert werden. Unternehmensnummer (14-stellig) für Förder- und Ausgleichsmaßnahmen liegt für den Forstbetrieb vor (ist über die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde zu beantragen). Für Aufforstungen ist eine zusammenhängende Mindestfläche von 0,1 ha erforderlich.
Die Forstwirtschaftliche Vereinigung Schwäbischer Limes (FSL) bietet für den Teil F („Förderung der Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald “) Sammelanträge an. Dadurch können auch Waldbesitzende eine Förderung erhalten, die bei Einzelbeantragung unter die Bagatellgrenze fallen würden. Waldbesitzer, die diese Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen, können sich auf der Homepage der FSL über das Vorgehen informieren ( http://fslwv.de/sammelantrag-2020/ ). Die nötigen Unterlagen sind bis zum 15. November einzureichen.
Neu ist zudem die Förderung von Maßnahmen des Waldnaturschutzes. Für den Erhalt alter Bäume und Baumgruppen oder für Pflegemaßnahmen zum Schutz wertvoller Waldlebensräume und Waldarten kann finanzielle Unterstützung gewährt werden.
Antragsberechtigt sind private Waldbesitzer und bei vielen Fördertatbeständen neuerdings auch kommunale und körperschaftliche Waldbesitzende. Die neuen Fördermöglichkeiten, Informationen zur Antragstellung sowie Antragsformulare sind im Förderwegweiser des Landes Baden-Württemberg unter „Punkt 8. Forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen“ zu finden unter www.foerderwegweiser.landwirtschaft-bw.de
Waldbesitzende stellen ihre Förderanträge bei der unteren Forstbehörde (Kreisforstamt).