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Toilettenspülung

Kaputte Toilettenspülung? Weingartenerin muss rund 5000 Euro für Wasser zahlen

Weingarten / Lesedauer: 4 min

Warum es dazu kam und wie sich andere Verbraucher davor schützen können
Veröffentlicht:29.09.2022, 07:00

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Sybille Blum aus Weingarten musste nie mehr als 200 Euro im Jahr für Wasser nachzahlen – bis Ende 2020. Dann belief sich die Wasserrechnung der 59-Jährigen plötzlich auf knapp 2000 Euro. Ein Jahr später waren es sogar rund 5000 Euro.

Der Wasserversorger hat eine Erklärung für die massive Kostensteigerung. Doch die 59-Jährige gibt sich damit nicht zufrieden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verrät, wie man sich vor einer hohen Wasserrechnung schützen kann.

Nachzahlung von 5000 Euro

Sybille Blum zieht mehrere Schreiben aus einem Ordner, der vor ihr auf dem Tisch liegt. Sie zeigt auf eine Rechnung aus dem vergangenen Jahr: Binnen zehn Monaten soll die Weingartenerin, die allein mit ihrer 85-jährigen Mutter in einem dreistöckigen Reihenhaus lebt, mehr als 2000 Kubikmeter Wasser verbraucht haben. Deshalb falle zusammen mit den Abwasserkosten eine Nachzahlung von rund 5000 Euro an.

Zum Vergleich: In Deutschland verbrauchte im Jahr 2021 eine Person pro Tag durchschnittlich 127 Liter Wasser im Haushalt, wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft angibt. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Wasserverbrauch für zwei Personen von rund 92.000 Litern im Jahr. Das entspricht 92 Kubikmeter. Wie kommt es, dass Sybille Blum deutlich mehr als der Durchschnitt verbraucht hat?

„Es kommt äußerst selten vor, dass wir eine Nachzahlung im vierstelligen Bereich haben“, erklärt eine Sprecherin der Technischen Werke Schussental (TWS), die unter anderem für die Trinkwasserversorgung in Weingarten zuständig sind.

„Damit es so weit kommt, muss schon ein erheblicher Wasserverbrauch oder Wasserverlust in der Hausinstallation in diesem Haushalt vorliegen, der normalerweise vom Nutzer festgestellt werden müsste“, so die TWS weiter.

Defekte Toilettenspülung

Sybille Blum weiß schon seit längerem, dass eine Toilettenspülung im Haus defekt ist. Doch sie könne nicht glauben, dass das der alleinige Grund für einen immer weiter steigenden Wasserverbrauch sein kann – obwohl sie bei einem Hausbesuch ihres Netzbetreibers schon darauf aufmerksam gemacht worden ist, wie sie erzählt. Auch der Wasserzähler sei überprüft und später durch ein digitales Gerät ausgetauscht worden.

Die erste Rechnung im Tausender-Bereich zahlte Sybille Blum, die von Arbeitslosengeld II lebt, wie gefordert in Raten, ab. Doch im vergangenen Jahr, als die Nachzahlung noch höher ausfiel, legte sie Widerspruch ein. „Ich bin nicht bereit, eine Rechnung zu übernehmen, die wir nicht generiert haben“, sagt Sybille Blum.

Die TWS hingegen schreibt: Eine undichte Toilettenspülung, die über einen längeren Zeitraum nicht auffällt oder nicht repariert wird, kann sich schon deutlich auf den Wasserverbrauch auswirken. „Deshalb ist es ratsam, regelmäßig die Inneninstallation zu prüfen und Reparaturen umgehend durchzuführen“, so die TWS-Sprecherin weiter.

Versorger stellt Wasser ab

Doch warum wurde Sybille Blum nicht über den rapide steigenden Verbrauch von ihrem Versorger gewarnt?

Sie hat inzwischen sogar einen digitalen Wasserzähler. Die TWS erklärt: „Ein digitaler Wasserzähler erkennt zwar einen rasch steigenden Wasserverbrauch und protokolliert dies auch. Die Information wird aber erst bei der Funkablesung des Zählers am Ende der Abrechnungsperiode der TWS bekannt.“

Für die Reparatur der Toilettenspülung ist Sybille Blum beziehungsweise ihre Mutter, der das Haus gehört, selbst verantwortlich. Blum aber möchte die defekte Toilettenspülung erst dann reparieren lassen, wenn geklärt ist, ob diese allein für den Mehrverbrauch verantwortlich ist.

Das könnte allerdings schwer werden, denn der Versorger stellte ihnen im September das Wasser ab. Das geschah nicht ohne Vorankündigung, erzählt die Weingartenerin. Die TWS bestätigt das: „Bevor ein Netzbetreiber einen Wasseranschluss sperrt, gibt es im Vorfeld ein längeres Verfahren, das über mehrere Mahnstufen erfolgt.“ Das passiere allerdings äußerst selten.

Tipps von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg:

  • Die Wasserrechnungen der Vorjahre aufbewahren, um abschätzen zu können, wie hoch der Verbrauch bisher war.
  • Den eigenen Wasserzähler unter dem Jahr selbstständig ablesen und fotografieren – sofern man Zugang hat.
  • Für eine bestmögliche Wassereinsparung sorgen. Beispielsweise Wasserhähne überprüfen, wie auch Duschkopf und Toilettenspülung.
  • Ist die geforderte Nachzahlung nachweisbar ungewöhnlich hoch, zunächst nur den durchschnittlichen Mehrverbrauch der drei Vorjahre bezahlen und Widerspruch einlegen.
  • Lässt sich ein Defekt in der Hausinstallation ausschließen, den Wasserzähler vom Versorger überprüfen lassen.
  • Ist der Wasserzähler defekt, diesen nach einem Tausch nicht entsorgen lassen, da dieser als Beweisstück dienen kann.