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Psychiatrie

Urteil gefällt: Vergewaltiger von 85-jähriger Weingartenerin muss in Psychiatrie in Haft

Weingarten / Lesedauer: 4 min

Der 31-Jährige ist am Freitag zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht erkannte den Straftatbestand des versuchten Mordes und der besonders schweren Vergewaltigung.
Veröffentlicht:29.04.2022, 16:57

Von:
  • Stefanie Rebhan
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Er soll im August 2021 in Weingarten eine 85 Jahre alte Seniorin vergewaltigt und lebensgefährlich verletzt haben. Dafür verurteilte das Landgericht Ravensburg einen 31-jährigen Mann wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten. Diese Zeit wird er in der geschlossenen Psychiatrie zubringen, denn das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte unter Schizophrenie leidet.

Damit folgte das Gericht nahezu vollständig dem Plädoyer der Verteidigung. Staatsanwalt Peter Spieler forderte hingegen eine lebenslange Haftstrafe mit Unterbringung in der Psychiatrie. Klaus-Martin Rogg , Anwalt des Opfers, plädierte auf eine lebenslängliche Gefängnisstrafe ohne mildernde Umstände.

Seine psychische Krankheit hat den geständigen 31-Jährigen vor dem Gefängnis bewahrt. Dass er unter Schizophrenie leidet, bestätigte Hermann Assfalg, Chefarzt der ZfP Südwürttemberg, in seinem psychiatrischen Gutachten. Als gesunder Mensch, da waren sich Staatsanwaltschaft, Richter Veiko Böhm und Uwe Rung sowie Richard Glaubach als Verteidiger sicher, hätte er die Tat so nicht begangen.

Damals soll der 31-Jährige die 85 Jahre alte Frau in der Abt-Hyller-Straße in Weingarten mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen, sie eine drei Meter tiefe Böschung hinuntergestoßen und vergewaltigt haben. Danach hatte er sie verletzt zurückgelassen. Eine Passantin fand die Frau nur wenig später. Kurz danach belästigte der Angeklagte noch drei weitere Frauen sexuell, ehe er drei Stunden nach der Tat von der Polizei gefasst wurde.

Sie waren spitz, Sie waren geil.

Klaus-Martin Rogg, Anwalt des Opfers

Unter anderem Heimtücke war das Mordmerkmal, das Staatsanwalt Peter Spieler dem 31-Jährigen vorwarf. Noch nie zuvor habe er eine so schockierende Tat erlebt. Dasselbe sagte Klaus-Martin Rogg. „Ein so brutales, niederträchtiges Vorgehen macht fassungslos“, sagte er.

Der Angeklagte sei zielgerichtet und hinterlistig vorgegangen, gleich einem Sexualstraftäter ohne psychische Erkrankung. „Sie waren spitz, Sie waren geil, Sie wollten Sex. Jetzt haben Sie nicht mal den Mumm, sich zu entschuldigen“, so Rogg. Der Angeklagte sitze da und tue so, als ginge ihn alles nichts an. Seine Mandantin sei arglos gewesen, selbstständig und fröhlich, bis der 31-Jährige sie „wie ein Stück Dreck“ die Böschung hinunter geworfen habe. Nicht einmal wilde Tiere würden sich so benehmen. Das Opfer sei heute eine gebrochene Frau, die ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen könne.

Die Umstände der Tat zweifelten die beiden Verteidiger nicht an, Uwe Rung sprach sich jedoch gegen die Wortwahl Roggs aus. „Wir reden hier nicht über wilde Tiere, sondern über Menschen.“ Eine Tötungsabsicht könne dem 31-Jährigen aufgrund seiner Krankheit nicht eindeutig zugesprochen werden.

Seine Hemmungsfähigkeit sei extrem eingeschränkt gewesen. Daher plädierten Rung und sein Kollege für eine verminderte Schuldfähigkeit. Sie verlangten eine Freheitsstrafe unter zehn Jahren mit Unterbringung in einer Psychiatrie.

Zwei Mordmerkmale erfüllt

Richter Veiko Böhm betonte, dass die Tat an „Rabiatheit, Brutalität und Gewalteruption“ nicht zu übertreffen war. Es sei dem Angeklagten rein um die Befriedigung seines Geschlechtstriebs gegangen. Er habe clever und geistesgegenwärtig agiert, wodurch zwei Mordmerkmale bereits erfüllt seien.

Dennoch müsse man sich die Person näher anschauen. Entschuldigungen wie die negativen Kindheitserfahrungen des in Brasilien geborenen und mehrfach wegen kleinerer Delikte vorbestraften Angeklagten zählten nicht. Genausowenig wie seine Drogen- und Alkoholabhängigkeit. Entscheidend sei seine Krankheit, durch die die Steuerungsfähigkeit des 31-Jährigen erheblich eingeschränkt gewesen sei.

Der Angeklagte komme erst wieder aus der Psychiatrie, wenn er keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr sei, „und wenn das erst ist, sobald er keinen Sexualtrieb mehr hat“, so Böhm. Keine Frau brauche sich vor diesem Mann mehr zu fürchten.

Klaus-Martin Rogg und die Verteidiger hatten sich bereits zuvor auf ein Schmerzensgeld für die Seniorin von 35000 Euro sowie einen Schadensersatzbetrag von 2800 Euro geeinigt. Allerdings: „Der Angeklagte hat keinerlei Vermögen. Wir erhalten also nur etwa zehn Prozent von dem Betrag durch die Landesstiftung Opferschutz Baden-Württemberg“, sagt der Anwalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.