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Neues Nutzungskonzept

Kein Partytanz mehr im Ravensburger Schwörsaal

Ravensburg / Lesedauer: 2 min

Die Stadt Ravensburg grenzt die Form der Veranstaltungen im Waaghaus am Marienplatz ein. Damit will sie die historische Bausubstanz schützen.
Veröffentlicht:20.04.2023, 08:00

Von:
  • Bernd Adler
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Vor allem Menschen jenseits der 40 hat der Ravensburger Schwörsaal in der Vergangenheit immer wieder zu Tanz– und Partynächten eingeladen. Das soll an diesem Ort jetzt nicht mehr passieren. Der Grund: Die Stadt möchte den Fußboden in dem denkmalgeschützten Gebäude nicht weiter über Gebühr strapazieren.

Ein neues Nutzungskonzept für den historischen Schwörsaal hat der Gemeinderatsausschuss für Kultur, Tourismus und Stadtmarketing in seiner jüngsten Sitzung mit großer Mehrheit beschlossen. Im Ergebnis ändert sich für die meisten Veranstalter, die diese Räumlichkeit buchen möchten, nicht viel. Aber: Abtanzen bis in die Puppen, wie bisher immer mal wieder im Angebot, soll dort nicht mehr zugelassen werden.

Schutz des Denkmals im Fokus

„Der Schwörsaal soll weiterhin allen Veranstaltern (Firmen, Agenturen, Vereinen, Privatpersonen) als Veranstaltungsraum zur Verfügung stehen“, hieß es im Ausschuss. Die neu eingefügte Klausel lautet aber so: „Zum Schutz des Denkmals wird eine Nutzung des Saals für reine Partyveranstaltungen (unbestuhlt und/oder ohne feierlichen Charakter) ausgeschlossen.“ Das bedeutet das Aus für Tanz– und Partyveranstaltungen.

Durch die neue Regelung, so die Stadt, könne „einer unverhältnismäßigen Abnutzung der historischen Bausubstanz, insbesondere des massiven Holzbodens, durch einen erhöhten Schleiß– und Verschmutzungsgrad und dem damit verbundenen Sanierungs– und Reinigungsaufwand vorgebeugt werden.“ Die Verwaltung behalte sich vor, künftig im eigenen Ermessen zu entscheiden, welche Veranstaltungen zu dem neuen Nutzungskonzept passen.

Buchungen weiterhin möglich

Grundsätzlich kann der Ravensburger Schwörsaal weiterhin gebucht werden für Firmen–, Vereins– und Kulturveranstaltungen (Konzerte, Comedy, Lesungen, Tagungen, Kongresse, Neujahrsempfänge und Mitgliederversammlungen). Ebenso für Ereignisse von Parteien, Abendveranstaltungen „mit feierlichem Charakter“ und, so die Stadt, für eine „Nutzung für hochwertige Ausstellungen und Produktpräsentationen“.