Keine sexuelle Belästigung
Ravensburger Flappach braucht keine Badepolizei
Ravensburg / Lesedauer: 3 min

- Niklas Martin
Die Ravensburger Polizei hat das Badepersonal im Flappachbad zum Umgang bei sexuellen Übergriffen, Spanner–Fotos und Handgreiflichkeiten rund um dem Freibadebetrieb aufgeklärt. Die Schulung ist auch eine Reaktion auf jüngsten Berichte von handgreiflichen Auseinandersetzungen und sexuell übergriffigem Verhalten meist junger Männer in Freibädern.
Landesweit zahlreiche Fälle von sexuellen Übergriffen
Erst vor Kurzem machte das Ulmer Donaubad Schlagzeilen, weil dort mehrere Fälle von Belästigung angezeigt worden waren. Immer wieder sind in den vergangenen Wochen zudem Rufe nach mehr Sicherheitspersonal für öffentliche Bäder laut geworden. Im Inselbad in Untertürkheim bei Stuttgart patrouillieren nach entsprechenden Vorfällen in diesem Frühjahr wochenends bis zu sechs Security–Kräfte, um die „Sicherheit der Badegäste zu gewährleisten“, wie es in einem Statement der Bäderleitung heißt.
Polizei im Flappach nur wegen Parkrempler und Badeunfällen im Einsatz
Wird also demnächst auch am Flappach die „Freibadpolizei“ nach Recht und Ordnung sehen? „Nein, auf keinen Fall“, heißt es dazu von der Ravensburger Polizei. Bis auf „ein paar Parkrempler und einen Badeunfall“ haben die Beamten in der laufenden Saison im Flappachbad noch nicht eingreifen müssen.
Das bestätigt auch das Personal vor Ort: „Wir sind ein Familienbad und dazu noch ein Naturfreibad. Beides trägt, glaube ich, dazu bei, dass wir im Prinzip kaum Fälle dieser Art haben“, sagt Anton Rauch, langjähriger Schwimmmeister der Ravensburger Bäder. Dennoch sei die Schulung sinnvoll und hilfreich gewesen, um im Ernstfall vorbereitet zu sein.„Wir sind schließlich keine Streitschlichter oder die Polizei. In erster Linie schauen wir, dass niemand ertrinkt und geben Schwimmkurse.“
Obwohl entsprechende Schulungen auch Teil der Schwimmeisterausbildung seien, tue es gut, hin und wieder eine Auffrischung zu erhalten, bestätigt auch Betriebsleiterin Christine Leiprecht.
Wie sollten sich Badegäste bei entsprechenden Vorfällen verhalten?
Das Badepersonal weiß nun, wie es bei kritischen Situationen reagieren muss. Wie aber sollten sich Badegäste verhalten, wenn sie bemerken, dass andere Badegäste ungewollt fotografiert, bedrängt oder belästigt werden? Wichtig, so die Polizei, sei es in solchen Fällen zunächst das Badepersonal oder die Polizei zu informieren. Insbesondere beim Verdacht, dass ein mutmaßlicher Spanner Fotos aufnimmt, sollten Badegäste aber mit Weitsicht agieren. Sonst könnten entsprechende Aufnahmen bis zum Eintreffen der Polizei gelöscht werden und damit Beweismittel verloren gehen.
Das „Jedermannsrecht“ erlaubt es einen Täter festzuhalten
Sollten Badegäste einen entsprechenden Fall bemerkt haben, sei es wichtig, dass diese Personen als Zeugen zur Verfügung stehen. Grundsätzlich rät die Polizei, sich selbst nicht in Gefahr zu bringen. Sollte ein Einschreiten der Badegäste dringend erforderlich sein, gilt in Deutschland das Jedermannsrecht der vorläufigen Festnahme. So darf ein Täter bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden.
Für das Flappachbad hoffen die Verantwortlichen aber, dass es weiterhin ruhig bleibt.
Was bedeutet „Sexuelle Belästigung?“
Sexuelle Belästigung ist erst seit dem Jahr 2016 ein offizieller Straftatbestand. Das „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ stellt damit Vorgänge unter Strafe, die keine sexuellen Handlungen im Sinne des Strafgesetzbuches sind und damit die sogenannte „Erheblichkeitsschwelle“ verfehlen. Ein Beispiel hierfür wäre das zielgerichtete Berühren der weiblichen Brust. Wichtig ist, dass die sexuelle Handlung gegen den „erkennbaren Willen“ des Opfers vorgenommen wird oder dieser beispielsweise durch Bedrohung beeinträchtigt ist. Sexuelle Belästigung kann mit Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren bestraft werden.