StartseiteRegionalOberschwabenRavensburgAuch an der OSK fallen Corona–Regeln weg

Nur noch Masken Pflicht

Auch an der OSK fallen Corona–Regeln weg

Kreis Ravensburg / Lesedauer: 2 min

Die Einrichtungen in Ravensburg, Wangen und Bad Waldsee heben die Corona–Schutzmaßnahmen auf. FFP2–Maskenpflicht bleibt für Besucher und Begleitpersonen weiterhin bestehen. Was ab sofort gilt.
Veröffentlicht:01.03.2023, 17:06

Von:
  • Schwäbische.de
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Für Besucher und Begleitpersonen ist die Testpflicht in den Einrichtungen der Oberschwabenklinik (OSK) entfallen. Das teilte die OSK am Mittwoch mit. Ebenso entfallen Beschränkungen in Bezug auf die Dauer und die Anzahl der Besucher. Krankenbesuche sind am St.-Elisabethen–Klinikum in Ravensburg, im Krankenhaus Bad Waldsee und am Westallgäu–Klinikum in Wangen weiterhin täglich von 14 bis 18 Uhr möglich. Im Heilig–Geist–Spital in Ravensburg gilt eine Besuchszeit von 13 bis 17 Uhr. Mit dem Aussetzen der Testpflicht hat auch die Firma „Gemeinsam neue Wege“ ihre Teststellen vor den OSK–Häusern geschlossen.

FFP2-Masken bleiben Pflicht

Die FFP2–Maskenpflicht bleibt für Besucher und Begleitpersonen weiterhin bestehen, ebenso für ambulante Patienten. Nur wenn Patienten bereits auf Station aufgenommen sind, müssen sie, soweit medizinisch vertretbar, keine Maske mehr tragen. Besucher und Begleitpersonen mit positivem Covid–19–Test dürfen die OSK–Einrichtungen nicht betreten. Besucher und Begleitpersonen mit Atemwegsinfekten und gesundheitlichem Unwohlsein werden gebeten, auf Krankenbesuche oder Begleitung von Patienten zum Schutze anderer zu verzichten.

Vulnerable Gruppen weiterhin geschützt

Die OSK schützt trotz Lockerungen ihre vulnerablen Gruppen weiterhin vor infektiösen Erkrankungen, in die sich auch Covid–19 einreiht. Laut Pressemitteilung werden in Zusammenarbeit mit dem Beratungszentrum für Hygiene die Hygienestandards stets abgestimmt und nach neuestem Stand angepasst. Covid–positive Patienten werden weiterhin bei klinischem oder epidemiologischen Verdacht getestet und bei positivem Test isoliert. Es erfolgt weiter eine Meldung an das Gesundheitsamt, und die Patienten werden über eine hausinterne Statistik erfasst.

Auch für die Beschäftigten wird es einfacher. Hier sehen die Lockerungen den Wegfall der Maskenpflicht sowie der Testpflicht vor.

Appell an Patienten und Besucher

Möglich werden diese Lockerungen der bisher geltenden Corona–Vorsichtsmaßnahmen durch das Auslaufen und das Aussetzen von Gesetzen und Verordnungen von Bund und Land seit dem 1. März. Die OSK appelliert an ihre Patienten und Besucher, trotz der Lockerungen die eingeübten Hygieneregeln nicht zu vergessen.


Alle aktuellen Informationen zu Schutzmaßnahmen und Besucherregeln stehen auch auf der Startseite der OSK-Homepage.