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Abstandsflächensatzung

Nonnenhorn behält die alte Abstandsflächensatzung

Nonnenhorn / Lesedauer: 1 min

Nonnenhorn behält die alte Abstandsflächensatzung
Veröffentlicht:31.01.2021, 18:12

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  • Schwäbische.de
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Der Nonnenhorner Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die bisherige Abstandsflächensatzung beizubehalten. Damit erteilt er der Möglichkeit von Bauherrn, noch größer zu bauen und noch näher an benachbarte Gebäude heranzurücken, eine klare Absage.

Ab Februar gilt in Bayern eine neue Bauordnung. Mit dieser umfassenden Reform des Baurechts beabsichtigt der bayerische Landtag, es den Bauherren so leicht wie möglich zu machen. Zentraler Punkt ist dabei, dass Entscheidungen zu Baugenehmigungen künftig innerhalb von drei Monaten gefällt werden müssen. Darüber hinaus soll auch das Abstandsflächenrecht vereinfacht werden und damit also jenes Recht, das (vereinfacht gesagt) den Abstand zum Nachbarn regelt. So sieht die reformierte Bauordnung etwa vor, dass die Abstandsflächen auf 40 Prozent der Wandhöhe verringert werden. Bisher galt meist die ganze Wandhöhe.

Mit der neuen Abstandsflächenregelung verspricht sich der bayerische Landtag, den Flächenverbrauch zurückzufahren. Denn die neue Regelung gibt platzsparenden Bauten und damit größeren und enger aneinander stehenden Gebäuden Vorschub. Ein Mindestabstand von drei Metern zum Nachbarn soll allerdings bestehen bleiben. Außerdem steht es den Gemeinden frei, die alte Abstandsflächenregelung zu behalten.

Dazu hat sich die Gemeinde Nonnenhorn entschieden. In seiner jüngsten Sitzung verabschiedete der Nonnenhorner Gemeinderat einstimmig die alte Satzung neu und sprach sich damit ausdrücklich gegen die Möglichkeit aus, dass Bauherrn in der Gemeinde noch größer bauen, als es derzeit ohnehin schon möglich ist.