Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat bayernweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Geflügelpest veranlasst. Die Risikobewertung erfolgt zentral über das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden erlassen daraufhin eine entsprechende Allgemeinverfügung. Das teilt das Landratsamt mit.
Aufgrund der gestiegenen Anzahl an nachgewiesenen Fällen gelten damit bayernweit neue Regelungen. Im Landkreis Lindau ist bisher noch kein Fall der Geflügelpest aufgetreten, heißt es weiter. Weder bei Totfunden, die ins Labor zur Untersuchung gesendet werden, noch bei dem durchgeführten Wildvogelmonitoring konnte das Virus bisher nachgewiesen werden.
Im Landkreis Lindau gelten verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen auch für Betriebe bis 1000 Tieren, ein Verbot von Ausstellungen und Märkten und ein Fütterungsverbot von Wildvögeln.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden. Trotzdem sollten tote oder kranke Tiere nicht berührt und eingesammelt werden. Hunde sind vom Kadaver fernzuhalten, so das Landratsamt.
Geflügelhaltungen im Landkreis Lindau müssen dem Veterinäramt, Telefon 08382/270502 unter Angabe von Namen, Anschrift, Anzahl und Standort der gehaltenen Tiere sowie Haltung in Freiland- oder Stallhaltung angezeigt werden. Außerdem sollten auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln (keine Singvögel) dem Veterinäramt zur Untersuchung gemeldet werden.