Bürgerbegehren
Abholzung der Platanen wird wahrscheinlicher
Überlingen / Lesedauer: 4 min

Die Mitglieder der Bürgergemeinschaft für Überlinger Bäume sind vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen gescheitert: Ihr Ziel war es, dass die Stadt die historische Trockenmauer und die Baumallee zumindest solange stehen lässt, bis geprüft ist, ob ihr Bürgerbegehren rechtskräftig ist.
Deshalb hatten sie einen Eilantrag gestellt. Das Gericht lehnte diesen Antrag ab. Für die Stadt Überlingen und die Pläne für die Landesgartenschau (LGS) 2020 ist das ein wichtiger Teilschritt, um schon bald mit den Bauplänen zu beginnen. Doch die finale Entscheidung, ob die Bäume gefällt werden dürfen oder nicht, steht weiterhin aus.
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen begründete die Entscheidung so: Ein Bürgerentscheid finde über Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften nicht statt. Hinzu komme, dass das Bürgerbegehren zum einen aller Voraussicht nach verfristet sei und zudem die Fragestellung zu unbestimmt sei.
Die Unterschriftenliste des Bürgerbegehrens hatte die Fragestellung: „Sind Sie für den Erhalt der alten Baumallee am jetzigen Standort und der historischen Trockenmauer auf dem Gelände der LGS 2020.“ Dieses Schreiben samt Unterschriften überreichten die Mitglieder der Gemeinschaft im Juli an die damalige Oberbürgermeisterin Sabine Becker .
Zu spät dran
In der Sitzung des Gemeinderats im August erklärten die Gemeinderäte das Bürgerbegehren für unzulässig. Das begründete die Oberbürgermeisterin damit, dass die Bürger zum einem zu spät dran seien, zum anderen sei das Bauvorhaben schon eingeleitet worden.
Das wiesen die Mitglieder der Bürgergemeinschaft von sich, bis es letztendlich zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen kam. Für Kristin Müller-Hausser von der Bürgergemeinschaft für Überlinger Bäume ist der Beschluss des Gerichts ein Schock: „Ich finde das furchtbar und muss erst einmal Luft holen“, sagte sie, als sie von der Entscheidung des Gerichts erfuhr. Für die Bürgergemeinschaft sei das ein herber Schlag. Schließlich seien die Mitglieder nicht die einzigen, die sich für das Begehren eingesetzt haben. 3500 Unterschriften hätten sie gesammelt.
Bürger fühlen sich übergangen
Hausser-Müller bleibt bei ihrem Standpunkt, dass die Überlinger Bürger von den Entscheidungen der Stadt übergangen worden sind. „Den Überlingern ist nicht nahe gebracht worden, dass die Platanen gefällt werden sollen“, sagt sie. Damit, dass die Diskussion rund um die Bäume noch eine gute Wendung nimmt, rechnet Hausser-Müller nicht. „Die ganzen Politiker sind alle miteinander verbandelt“, sagt sie. „Da wischt keiner dem anderen was aus.“ Sie ist sich sicher, dass die Stadt so schnell sie kann mit dem Abholzen der Bäume beginnen wird. „Das wird Überlingen sehr spalten“, sagt sie. Der Stadt werde das nicht guttun.
Sehr zufrieden mit dem Beschluss des Sigmaringer Verwaltungsgerichts ist hingegen Überlingens neuer Oberbürgermeister Jan Zeitler: „Für uns ist das ein ganz wichtiges Ergebnis. Ich bin sehr erleichtert.“
Als Nächstes wartet die Stadt Überlingen auf die Entscheidung des Petitionsausschuss, der am Mittwoch, 22. Februar, in Überlingen tagt. „Unabhängig davon, wie der Petitionsausschuss entscheidet, und selbstverständlich, ohne dem vorzugreifen, müssen wir natürlich Vorbereitungen treffen für den Fall, dass wir die 43 Platanen an der Bahnhofstraße am westlichen Ortsausgang noch im Februar fällen dürfen“, sagte Zeitler. Das Zeitfenster ist klein: Bis zum 28. Februar dürfen die Platanen gefällt werden, danach beginnt eine Schonzeit, die erst wieder im Herbst endet. Deshalb soll am Montag, 27. Februar, damit begonnen werden, die Bäume entlang der Bahnhofstraße zu fällen.
Kann der Zeitplan nicht eingehalten werden, wirft das den Fortschritt für die LGS 2020 zurück. „Sollten wir die Bäume gar nicht abholzen dürfen, wäre das fatal für die Durchführung der LGS 2020“, sagte Martin Richter, Geschäftsführer der LGS 2020. „Ich habe im Moment noch kein Szenario wie es weitergehen könnte, und ob die Landesgartenschau , wie geplant, stattfinden könnte.“ Fest stehe aber schon jetzt, dass dann die Seezugänge in dem Bereich nicht verwirklicht werden könnten.