Meckenbeuren
In Kehlen braucht’s den Kompromiss fürs verdichtete Bauen
Meckenbeuren / Lesedauer: 3 min

Roland Weiß
Ein Kompromiss ist gefunden, der Weg zu einem Sieben-Parteienhaus frei ‐ das hat der Technische Ausschuss jüngst einhellig beschlossen. Kommen darf es in Kehlen am Eckgrundstück von Tunellweg und Hügelstraße. Erste Anträge hatten aus den Jahren 2021 und 2022 gestammt, wurden aber stets vor dem Beschluss zurückgezogen. Zuletzt war das Vorhaben vor vier Monaten abgelehnt worden. Die Änderung seither: Das Dachgeschoss wurde eingerückt. Denn nicht die tatsächliche Höhe, sondern die Wahrnehmung des Gebäudes wird als entscheidend betrachtet. Auch zu dem neuen Antrag können sich in der Folge noch die Nachbarn äußern.
Fakt ist: Weiterhin wird mit vier Nutzungsebenen für den Neubau im Tunellweg geplant, der ja in die Unterführung unter der B30 mündet. Beurteilt wird nach Paragraf 34 Baugesetzbuch (Innenbereich), damit dient vor allem die Umgebung als Maßstab.
Hügelstraße 21 wird zum Vergleichspunkt
Nur: Welche gilt? Entlang der Hügelstraße herrscht nämlich eine andere Bebauung vor als am Tunellweg. Von ihm aus erschlossen ist das dahinter liegende Grundstück, das die Adresse „Hügelstraße 21“ trägt und ein (leicht höheres) dreigeschossiges Gebäude mit Satteldach beheimatet.
Davor befinden sich bislang Stellplätze, die nun überbaut werden können. Ein Mehrfamilienhaus mit sieben Wohneinheiten soll es sein ‐ untergebracht in drei Geschossen und einem eingerückten Dachgeschoss samt Flachdach.
Nicht mehr „weitestgehend viergeschossig“
Knackpunkt war im Juli, dass im mittleren Teil zwischen den Balkonen vier Geschosse wahrnehmbar seien. Was als „weitestgehend viergeschossig“ eingestuft wurde ‐ und damit als nicht verträglich, da diese Wahrnehmung in der Umgebungsbebauung nicht vorkommt.
Wahrnehmung des Gebäudes ist nun eine andere
Nun aber wurde eine geänderte Planung ins Feld geführt. „Insbesondere durch das Einrücken der Terrassenüberdachung im Südwesten und Südosten wird die Wahrnehmung des Gebäudes verändert“, hieß es in der Verwaltungsvorlage. In den Ansichten sei zu erkennen, dass sich die Planung mit dem Einrücken des Dachgeschosses an die Kubatur und somit die Wahrnehmung der Hügelstraße 21 annähert. Im nordöstlichen und südöstlichen Bereich trete das Dachgeschoss ‐ den Ansichten zufolge ‐ nicht in Erscheinung.
Nachdem das oberste Geschoss in der angepassten Planung eingerückt ist, hatte die Verwaltung auf einen Beschlussvorschlag verzichtet und zeigte sich ergebnisoffen, wobei der Bürgermeister im Reigen der Wortmeldungen befand: „Das Einrücken spielt sicherlich eine wesentliche Rolle“, so Georg Schellinger.
„Das Gebiet verträgt eine verdichtete Bauweise“
„Ich meine, dass wir einen Kompromiss gefunden haben“, stimmte Karl Gälle (CDU) zu. Ebenso sahen es Ingrid Sauter (SPD, „guter Kompromiss“) und Gunter Burger. „Den Einwendungen ist Rechnung getragen“, war der Rat der Freien Wähler ebenso zufrieden wie Annette Mayer (BUS). Ihre Sicht: „Das Gebiet verträgt eine verdichtete Bauweise.“
Nur kurz war die Erschließung ein Thema. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt über den Tunellweg. Dort sind auch sieben überdachte Stellplätze angeordnet. Die Verkehrssituation als solche hatte in früheren Sitzungen Bedenken geerntet, da hier auch der Schulweg verlaufe.