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An Interessenten an Solarparks mangelt es Meckenbeuren nicht

Meckenbeuren / Lesedauer: 4 min

Kriterienkatalog beschäftigt Meckenbeurer Gemeinderat. 64 Hektar Nutzfläche sind im Gespräch. Anträge aus Ottmarsreute, Großbuch, Gerbertshaus plus generelle Anfrage.
Veröffentlicht:14.10.2023, 15:00

Von:
  • Roland Weiß
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Ein Beschluss, wer in der Gemeinde Freiflächen-PV-Anlagen errichten darf, ist mit der Gemeinderatssitzung am Mittwoch nicht gefallen. Allerdings ist der Weg bis zu dieser Entscheidung vorgezeichnet, zumal konkrete Anträge und Anfragen für Solarparks vorliegen. Für sie (und alle weiteren) wird ein Kriterienkatalog erstellt, der im Januar konkret werden dürfte. Zehn Aspekte:

Vorgeschichte I: Im Gemeinderat hatte im April ein Antrag aus Ottmarsreute das Thema öffentlich gemacht. Er hatte die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zum Ziel, wurde aber zurückgestellt, da sich keine Mehrheit dafür abzeichnete. Erst soll die Potenzialstudie vorliegen, die mit der Flächennutzungsplanfortschreibung beauftragt ist.

Kein Windhundverfahren, keine Einzelfallentscheidung

Damit ist sichergestellt, dass über Anträge nicht im Windhundverfahren entschieden wird. Vielmehr wird ein Kriterienkatalog angestrebt, der Verlässlichkeit bietet und Grundstückseigentümern/Vorhabenträgern als Handlungsempfehlung dienen kann.

Vorgeschichte II: Tatsache ist, dass vermehrt Anträge und Anfragen im Rathaus eingehen, die die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen ins Visier nehmen. Statt Einzelfallentscheidungen soll besagter Kriterienkatalog die Messlatte sein. Ihn erarbeitet und beschließt der Gemeinderat. Erste Einblicke gab es mit den Ausführungen von Bauamtsleiter Elmar Skurka.

Verwaltung will bewusst auf Punktesystem verzichten

Vorgehen: Das Büro 365 Grad freiraum + umwelt erstellt die Potenzialstudie, die dem Gemeinderat nichtöffentlich präsentiert wurde. Der Grund dafür war, dass speziell die Eigentumsverhältnisse der Potenzialflächen dabei eine Rolle spielten. Die Studie kann Grundlage für Flächendarstellungen im FNP sein, aber auch Hinweis für Bauherren, in welchen Bereichen wenige oder viele öffentliche Belange einer geplanten PV-Nutzung entgegenstehen.

Kriterienkatalog: „Wir wollten ihn bewusst knapp halten“, sagte Bürgermeister Georg Schellinger zum Entwurf. Zur Frage, ob es ein Punktesystem braucht, befand Elmar Skurka: „Wir binden uns damit relativ streng.“ Um bei einer Abwägung Flexibilität zu haben, sei darauf verzichtet worden.

Pflicht zum Rückbau ist enthalten

Formelle Voraussetzungen sind unter anderem die schriftliche Zusage des Netzbetreibers, dass die Anlage ans vorgelagerte Stromnetz angeschlossen werden kann. Aber auch die Erklärung des Antragstellers gehört dazu, alle Kosten des Planverfahrens zu übernehmen. Geben soll es eine Rückbaupflicht spätestens zwölf Monate nach Aufgabe der Stromerzeugung samt der Verpflichtung, die Fläche wieder landwirtschaftlich zu nutzen.

Windkraft wäre allenfalls bei Knellesberg denkbar

Auch für die Priorisierung der Anträge auf Bauleitplanung stehen Kriterien im Raum, wie etwa das Landschaftsbild (exponierte Standorte vermeiden), eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit frühzeitiger Einbindung der Anwohner, aber auch die Flächengröße, bei der es hieß: „Möglichst große zusammenhängende Fläche, um Zersiedelung zu vermeiden.“ Zur Frage nach Flächenobergrenzen kam von Skurka der Hinweis, dass sehr große Flächen schon aufgrund der zu erwartenden Kriterien „nicht sehr realistisch“ seien.

Gesamtgröße in Meckenbeuren: Zwei Prozent der Bodenfläche für erneuerbare Energien, die Vorgabe des Landes würde in der Gemeinde wohl allein auf Solarenergie angewandt, da sich für Windkraft kaum eine bis keine Fläche anbietet. Bei einer Gemarkung von 3189 Hektar geht es also um 64 Hektar.

Gemeinde soll unter geeigneten Flächen wählen

Interessenten: Konkrete Anträge liegen im Norden bei Ottmarsreute und im Süden bei Großbuch und Gerbertshaus vor. Und: Eine Firma hat grundsätzlich zu zehn Standorten angefragt: Die Verwaltung möge daraus geeignete Flächen benennen, für die Anträge folgen.

Baurecht: Die Errichtung von Freiflächen-Anlagen bedarf grundsätzlich einer Baugenehmigung ‐ außer die Anlage ist niedriger als drei und nicht länger als neun Meter. Zumeist aber wird es sich um baurechtlichen Außenbereich handeln, sodass ein Bebauungsplan nötig wird.

Möglich entlang von Autobahnen und Bahngleisen

Im Außenbereich habe sich baurechtlich „viel getan“, erklärte Skurka. Für Meckenbeuren möglich: Anlagen können in einer Entfernung von maximal 200 Metern zu zweigleisigen Bahnlinien errichtet werden. Denkbar sei eine Agri-PV-Anlage auch dann, wenn sie in räumlich-funktionalem Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb steht, der weniger als 2,5 ha Grundfläche hat.

Regelungen andernorts: Unter anderem Heiligenberg und Oberteuringen haben sich im Bodenseekreis bereits Richtlinien gegeben. Noch keinen Kriterienkatalog gibt es in Ravensburg, Friedrichshafen, Tettnang, Markdorf, Eriskirch und Langenargen.

Gute Grundlage für Januar geschaffen

Beschluss: Bei einer Enthaltung wurde der Kriterienkatalog als Grundlage für eine Diskussion im Gemeinderat angenommen.

Als nächstes soll im Januar 2024 der Entwurf zur Flächennutzungsplanfortschreibung im Gemeinderat öffentlich vorgestellt werden. Dabei ist die Potenzialstudie ein Bestandteil, und zeitnah wird dann auch der Kriterienkatalog zum Beschluss anstehen ‐ so der Plan.


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