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Rechtsstreit

Streit um Lohnzahlungen: Erntehelfer und Landwirt einigen sich

Friedrichshafen / Lesedauer: 6 min

Mehr als ein Jahr wurde vor Gericht gestritten. Die georgischen Saisonkräfte hatten dem Obstbauern aus Friedrichshafen vorgeworfen, ihnen Geld vorenthalten zu haben.
Veröffentlicht:18.01.2023, 15:00

Von:
  • Florian Peking
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Ein Rechtsstreit, der auch über die Bodensee-Region hinaus für Aufsehen sorgte, ist offiziell beendet: Georgische Erntehelfer, die einen Landwirt aus Friedrichshafen verklagt hatten, haben sich mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber auf einen Vergleich geeinigt. Das teilt das zuständige Landesarbeitsgericht mit Sitz in Stuttgart auf Anfrage mit.

Rückblick: Anfang Juni 2021 werden erstmals Probleme auf dem Obsthof in Friedrichshafen bekannt, nachdem sich Erntehelfer über die Zustände dort beklagt hatten. Sie kritisieren unter anderem ihre Unterbringung.

Vor Ort findet das Landratsamt Bodenseekreis damals 30 Mängel, darunter kaputte WC-Anlagen und verschlissenes Mobiliar. Der Fall schlägt hohe Welle, sogar der deutsche Botschafter in Tiflis in Georgien wurde eingeschaltet.

Warum die Erntehelfer vor Gericht zogen

Ein weiterer Streitpunkt: die Entlohnung der Erntehelfer. Sie werfen dem Landwirt vor, weniger Lohn bekommen zu haben, als abgemacht war – und deutlich unter dem Mindestlohn bezahlt worden zu sein. Mit der Unterstützung verschiedener Organisationen – unter anderem der Betriebsseelsorge Ravensburg und der Gewerkschaft IG BAU – ziehen sie deshalb vor Gericht.

Bei einem ersten Güteverfahren im August 2021 kommt es zu keiner Einigung, weshalb der Fall im Mai 2022 vor dem Arbeitsgericht Ravensburg verhandelt wird. Ihr Chef habe für sie gar nicht genug Arbeit gehabt, so die Erntehelfer, sei es nun mangels Warenbestellungen oder weil aufgrund des schlechten Wetters nicht genug Obst zu ernten war. Aus Sicht des Landwirts sei genau das Gegenteil der Fall gewesen: Die Saisonarbeiter erschienen teils spät oder gar nicht zu Arbeit, sagt er bei der Verhandlung.

Letztlich erzielen die 18 Georgierinnen und Georgier einen Erfolg. Das Gericht gibt ihren Klagen weitgehend statt, der Obstbauer wird dazu verurteilt, Lohn nachzuzahlen. Aber schon im Gerichtssaal kündigt er an, Berufung einlegen zu wollen.

Das sagt die Anwältin der Georgier

Der Termin für die nächste Instanz, dieses Mal vor dem Landesarbeitsgericht, wird für Anfang Dezember 2022 angesetzt. Aber kurzfristig sagt das Gericht den Termin ab. Der Grund: Beide Parteien wollen nach Vorschlag der Richterin über einen Vergleich verhandeln.

Und jetzt? „Seit vergangenen Freitag steht fest, dass alle Verfahren durch Vergleich beendet worden sind“, teilt ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts auf Anfrage mit. Der betroffene Landwirt wollte dazu auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“ kein Kommentar abgehen.

Sabine-Agathe Häußler von der DGB Rechtsschutz hat die 18 Kläger vertreten und erklärt, wie es zu der Entscheidung kam. „Das Landesarbeitsgericht hat uns darauf hingewiesen, dass wir im Verfahren eine umfangreiche Beweisaufnahme hätten machen müssen.“

Da sich aber die meisten der Georgier inzwischen in ihrem Heimatland – das nicht zur EU gehört – aufhielten, wäre das schwierig geworden, so die Anwältin. Sie hätten entweder nach Deutschland reisen müssen oder es hätte eine Vernehmung in einem angrenzenden EU-Land organisiert werden müssen.

Gericht hätte detaillierte Nachweise verlangt

„Das wäre ein kostenintensives Verfahren gewesen“, erklärt Häußler. Kosten, die am Ende der Verlierer des Rechtsstreits hätte bezahlen müssen. Ein finanzieller Risiko also sowohl für die Erntehelfer als auch für den Landwirt. „Das Landesarbeitsgericht hat deshalb den Vorschlag unterbreitet, dass man sich auf einen Teilbetrag verständigen möge.“

Ein weiteres Problem: Hätten die Saisonkräfte in der nächsten Instanz weitergeklagt, hätten sie detailliert nachweisen müssen, wann sie auf dem Hof gearbeitet haben – und wann nicht. Zwar sei eigentlich der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit zu erfassen, erläutert Sabine-Agathe Häußler.

„Aber nur weil er das in diesem Fall nicht getan hat, wird nicht die Beweislast umgekehrt.“ Sprich: Es wäre an den Georgiern gewesen, ihre Arbeitszeiten im Einzelfall konkret darzulegen, um vor Gericht Erfolg zu haben.

So viel Geld bekommen die Erntehelfer

„Ich habe dann mit den Klägerinnen und Klägern den Vergleichsvorschlag besprochen. Es waren alle einverstanden – auch im Hinblick darauf, dass sie das Geld dringend brauchen“, sagt die Anwältin. Die Höhe der Zahlung sei bei jedem der 18 Fälle individuell. „Es handelt sich um Beträge zwischen 400 und 600 Euro.“

Eigentlich hätten die Erntehelfer für den Zeitraum ihrer Tätigkeit – vom 10. Mai bis 17. Juni 2021 – den Mindestlohn von jeweils 2584 Euro brutto bekommen müssen. Tatsächlich ausgezahlt hat ihnen ihr Ex-Chef zwischen 350 Euro und 1149 Euro netto. Statt der kompletten Differenz zwischen diesen beiden Beträgen bekommen die Erntehelfer mit der Vergleichszahlung nun also einen Anteil.

Das ist das erste Verfahren, bei dem Urteile gefallen sind – auch wenn am Ende verglichen wurde.

Sabine-Agathe Häußler, DGB Rechtsschutz

Auch wenn der Landwirt also nicht den kompletten Lohn nachzahlen muss, ist der Ausgang für Sabine-Agathe Häußler ein Erfolg. „Wir haben eine solche Problematik mit Erntehelfern im ganzen Bundesgebiet immer wieder. Aber das ist das erste Verfahren, bei dem Urteile gefallen sind – auch wenn am Ende verglichen wurde.“ Man sende damit ein Signal, dass Erntehelfer – auch wenn sie nicht aus der EU kommen – Rechte haben, die es zu wahren gilt.

Unterstützer hätte sich anderen Ausgang gewünscht

Werner Langenbacher, bis Ende 2022 Betriebsseelsorger und inzwischen im Ruhestand, war mit den 18 Erntehelfern viel in Kontakt und hat sie bei dem Rechtsstreit immer wieder unterstützt. „Dass sie jetzt überhaupt Geld kriegen, ist ein kleiner Trost“, sagt er.

Schließlich hätten einige von ihnen mit ihrer Tätigkeit im Sommer 2021 – berücksichtigt man die Reise und andere Kosten – gar kein Geld verdient oder sogar Schulden gemacht.

„Sie wollen mit dem Kapitel bestimmt abschließen und wenn sie jetzt ein bisschen was bekommen, ist das gut“, so Langenbacher. Er verstehe, dass sie sich angesichts des Aufwands der weiteren Beweisführung auf den Vergleich eingelassen haben.

Allerdings hätte er sich gewünscht, dass auch das Landesarbeitsgericht die Sichtweise der ersten Instanz übernimmt und den Landwirt zur Nachzahlung des kompletten Lohns verurteilt. „Das wäre ein klares Signal an all jene gewesen, die in diesem Bereich Missbrauch betreiben“, sagt er.

Zwar würden die meisten Landwirte ihre Erntehelfer gut behandeln und fair bezahlen, allerdings gebe es immer wieder auch „schwarze Schafe“, auf die ein solches Urteil eine abschreckende Wirkung haben würde, findet Langenbacher.