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Mit 300 km/h auf der B 31 unterwegs: Richterin bittet Raser zur Kasse

Friedrichshafen / Lesedauer: 3 min

Der 25-Jährige war mit 300 km/h auf der B 31 mit seinem getunten Wagen unterwegs
Veröffentlicht:10.01.2023, 12:00

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Er hatte seinen nicht mehr ganz fabrikneuen BMW auf eine Leistung von über 490 PS aufgemotzt und war mit 300 Kilometern pro Stunde und dem Handy in der Hand auf der B 31 unterwegs: Jetzt hat Richterin Rebecca Hutt den 25-jährigen Fahrer nach einer anonymen Anzeige ausgebremst und zur Kasse gebeten. Rücksichtslos und gleichgültig anderen gegenüber nannte sie das Verhalten des geständigen jungen Mannes in ihrem Urteil.

In dieses Auto wäre er nicht eingestiegen, bemerkte der Kfz-Sachverständige der DEKRA in seinem Gutachten. Er berichtete anschließend von den vorgenommenen technischen Änderungen hin zu 60 Prozent mehr Leistung: vom Turbolader bis zur negativ veränderten Abgasanlage, die anschließend wesentlich länger brauchte, um die Grenzwerte zu erreichen. Entdeckt hatte er bei der Hauptuntersuchung unter anderem ein verändertes Fahrwerk, eingesetzten Kabelbinder, Änderungen an Rädern und Reifen, die die Sicherheit beeinträchtigten und dazu führten, dass die Betriebserlaubnis des seit einem Jahr beschlagnahmten Fahrzeugs erlosch.

Einiges bereits aufgerüstet gewesen

Ein halbes Jahr vor dem verbotenen Autorennen hatte der Angeklagte aus dem Bodenseekreis den BMW, Baujahr 2008, für rund 18 000 Euro gekauft. Einiges im Auto war beim Erwerb bereits aufgerüstet, den Rest motzte er weiter auf, ehe er sich damit auf die B 31 begab, um sich unter anderem durch den Riedleparktunnel in Friedrichshafen der Raserei hinzugeben und sich als ungeeignet für das Lenken eines Fahrzeugs zu erweisen, wie die Richterin feststellte. Deren Frage, warum er das Auto in einer Häfler Werkstatt getunt habe, konnte oder wollte er vor Gericht nicht beantworten. Auch nicht, warum er sich zum schnell fahren nicht auf die Autobahn begeben hat.

Der heutige Zeitwert des schnellen Autos beträgt nach Einschätzung des Gutachters um die 14.000 Euro. Der Angeklagte will es verkaufen, um seine Lebenshaltungskosten zu decken. Denn: Seine momentanen Einkommensverhältnisse sind etwas mau. Ob der Verkauf allerdings funktioniert, ist offen. Ein Rückbau der aufgerüsteten Ausstattung würde Kosten von etwa 4500 Euro verursachen.

Zu 50 Tagessätzen verurteilt

Das Gericht verurteilte den 25-Jährigen wegen eines verbotenen, strafbaren Rennens zu 50 Tagessätzen ab 20 Euro. Könnte er das Auto für 14 000 Euro verkaufen, müsste er davon die Hälfte – nämlich 7000 Euro – an die Staatskasse abdrücken. Den Verkauf muss der Verurteilte innerhalb einer Frist abwickeln, ansonsten wird ihm das Fahrzeug komplett entzogen. Die Fahrerlaubnis wird ihm für neun Monate entzogen und er trägt die Kosten des Verfahrens.

In ihrer Urteilsbegründung sprach Richterin Rebecca Hutt von einer außerordentlichen Gefährdung des Fahrers für sich selbst und andere, auf einer einspurigen Fahrbahn einer solchen nicht mehr kontrollierbaren Geschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein.