StartseiteRegionalBodenseeFriedrichshafenCDU will Bauen in Teilorten erleichtern

Teilort

CDU will Bauen in Teilorten erleichtern

Friedrichshafen / Lesedauer: 2 min

Gemeinderatsfraktion stellt Antrag zur Aufhebung der vor zwei Jahren beschlossenen Klarstellungssatzungen
Veröffentlicht:30.10.2018, 18:11

Von:
Artikel teilen:

Die CDU-Fraktion im Häfler Gemeinderat will die erst vor zwei Jahren beschlossenen Klarstellungssatzungen für die Teilorte Krehenberg, Wannenhäusern, Lempfriedsweiler, Appenweiler, Furatweiler, Lindenholz und Habratsweiler wieder aufheben und hat im Rathaus einen entsprechenden Antrag eingereicht. Erreichen wollen die Christdemokraten damit, dass die Bebauung von Baulücken leichter ermöglicht wird.

Klarstellungssatzungen werden in der Regel für Siedlungen erstellt, in denen es keine eindeutige Abgrenzung zwischen baurechtlichem Innen- und Außenbereich gibt. Um einerseits eine unkontrollierte Bebauung beziehungsweise eine Zersiedelung zu verhindern und andererseits zu vermeiden, dass bei Bauwünschen jeweils im Einzelfall neu abgewogen werden muss, welchem Bereich das entsprechende Grundstück zuzuordnen ist, legen diese Satzungen die genauen Grenzen fest. In den genannten Teilorten sollten die Satzungen den Spielraum für eine bauliche Nachverdichtung eigentlich erhöhen.

„Abgrenzungen zu restriktiv“

Zwei Jahre später sieht das Fazit der Christdemokraten im Gemeinderat so aus, dass dieses Ziel nicht erreicht worden ist – sondern eher das Gegenteil. „Zwischenzeitlich zeigt die laufende Verwaltungspraxis, dass die mit den Klarstellungssatzungen vorgenommenen Abgrenzungen im Einzelfall zu restriktiv und lückenhaft sind“, heißt es in der Begründung zum Antrag. Die CDU beruft sich auf eine großzügiger gewordene Verwaltungsrechtsprechung. Die hat in Friedrichshafen offenbar dazu geführt, dass in Teilorten, für die es keine Klarstellungssatzung gibt, einzelne Bauvorhaben auf Grundstücken genehmigt werden mussten, die eigentlich als Außenbereich bewertet worden waren. Außerdem verweist die Fraktion in ihrem Antrag auf ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, wonach „eine starre, liniengenaue und pauschale Abgrenzung“ nicht sachgerecht sei.

Im Endeffekt geht es der CDU darum, dass Bauwünsche in vergleichbaren Lagen im Sinne der Gerechtigkeit auch gleich bewertet werden – und dass über Anträge für Baulücken im Zweifelsfall großzügiger entschieden wird als es die Klarstellungssatzungen zulassen. Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der angespannten Wohnraumsituation. „Der Wegfall der selbstbindenden Abgrenzungslinien versetzt die Verwaltung in die Lage, baufreundlichere Einzelfallentscheidungen zu treffen. So könnten bis zu 30 Ein- oder Zweifamilienhäuser geschaffen werden“, erläutert CDU-Stadtrat Franz Bernhard. Das Entstehen von Splittersiedlungen lässt sich aus Sicht der CDU auch durch die gesetzlichen Regelungen des Baugesetzbuches verhindern.

„Eine prima Gelegenheit zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum und ein kleiner, aber wichtiger Baustein im Blick auf das Ganze“, fasst Fraktionsvorsitzender Achim Brotzer das Anliegen des Antrags zusammen. Entscheiden muss darüber der Gemeinderat. Wann das Thema auf die Tagesordnung gesetzt wird, ist noch offen.