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Vergabekriterium
Ummendorfer Vergabekriterien für Bauplätze waren rechtswidrig
Ummendorf / Lesedauer: 1 min
Das hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschieden. In den übrigen Punkten wurde die Klage abgewiesen.
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat per Urteil festgestellt, dass die Bauplatzvergaberichtlinien der Gemeinde Ummendorf für das Wohngebiet Heidengäßle und zwei Parzellen im Gebiet Mühlbergle II vom September 2018 rechtswidrig waren. In den übrigen Punkten wurde die Klage einer Familie, die keinen Bauplatz bekommen hatte, abgewiesen (Aktenzeichen 3K3574/19). Ein ausführlicher Bericht folgt im Laufe des Tages.