Raser mit BC-Kennzeichen entkommt der Polizei
Biberach / Lesedauer: 2 min

Mit einer abenteuerlichen Geschwindigkeit von bis zu 300 Kilometern pro Stunde ist ein Falschfahrer in der Nacht zum Samstag in der Nähe von Stuttgart Dutzenden Streifenwagen entkommen – wenngleich am Ende zu Fuß.
Nach Polizei-Angaben hatte der Mann seinen Sportwagen – einen schwarzen Mercedes AMG GT 63 S mit BC-Kennzeichen – aus noch nicht näher bekanntem Grund an einem Stauende gedreht und war in der falschen Richtung zurück nach Stuttgart gerast.
Die Verkehrspolizeiinspektion Ludwigsburg hat die Ermittlungen aufgenommen. Noch ist nicht bekannt, wer der Raser war und ob dieser auch der Halter des Wagens ist. Gemeldet ist der teure Sportwagen aber auf jeden Fall im Landkreis Biberach.
Alarmiert durch Notrufe nahm die Polizei in der Nacht von Freitag auf Samstag die Verfolgung auf, verlor den Raser aber wiederholt aus den Augen. Ein Polizeihubschrauber folgte dem Wagen schließlich weiter auf die A8 in Richtung München bis Mühlhausen im Täle (Kreis Göppingen), wo der Fahrer von der Autobahn abfuhr, sein knapp 200.000 Euro teures Auto abstellte und zu Fuß die Flucht ergriff.
Der Wagen wurde sichergestellt. Ermittler versuchten auch am Sonntag noch herauszufinden, wer am Steuer saß. Neben dem Hubschrauber waren insgesamt 41 Streifenwagen aus sechs Polizeipräsidien an der nächtlichen Verfolgungsjagd beteiligt.
Diese Strafe könnte den Fahrer erwarten
Auch am Montag laufen die Untersuchungen weiter: „Der Ermittlungsdienst der Verkehrspolizeiinspektion Ludwigsburg hat die Ermittlungen zu der verantwortlichen Person übernommen. Eine genaue rechtliche/deliktische Einordnung erfolgt im Zuge der Ermittlungen in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft“, sagt Steffen Grabenstein, Pressesprecher beim Polizeipräsidium Ludwigsburg.
Welche Strafe den Fahrer am Ende erwarten könnte, ist noch ungewiss. „Denkbar sind hier beispielsweise die Tatbestände Nötigung, verbotenes Kraftfahrzeugrennen sowie eventuell gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“, so der Polizeisprecher. „Das Gesetz sieht hierzu Haftstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen sowie führerscheinrechtliche Konsequenzen vor.“