Kreis Biberach erhält 239.000 Euro Unwetterhilfe
Biberach / Lesedauer: 2 min

Das Land unterstützt von den Unwettern der vergangenen Monate betroffene Gemeinden mit insgesamt 3,126 Millionen Euro aus der Sonderlinie „Unwetterhilfe“ des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR). Damit seien alle beantragten und über das ELR förderfähigen Projekte zum Zuge gekommen, teilt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in einer Pressemeldung mit.
Aus dem Landkreis Biberach profitieren folgende Gemeinden und Städte: Achstetten erhält 15000 Euro für ein Projekt, Maselheim 120000 Euro für sieben Projekte, Mietingen 56000 Euro für vier Projekte, Ochsenhausen 28000 Euro für drei Projekte und Ummendorf 20000 Euro für ein Projekt. „Damit fließen 239000 Euro an Zuschüssen für zwölf private und vier kommunale Maßnahmen in den Landkreis. Das ist eine gute Nachricht für diese Gemeinden“, kommentierte Landrat Heiko Schmid die Nachricht aus Stuttgart. „Damit wird den Betroffenen eine zusätzliche Hilfe gewährt. Nahezu alle Projekte, für die ein Antrag gestellt wurde, wurden auch berücksichtigt. In der kommenden Woche werden auch die vom Landkreis gesammelten Spenden von über 200000 Euro an elf Gemeinden zur Auszahlung an die am stärksten betroffenen Personen weitergeleitet“, so Schmid weiter.
„Angesichts der Schäden, die in Baden-Württemberg durch Starkregen und Überschwemmungen verursacht wurden, habe ich den betroffenen Gemeinden eine rasche zusätzliche Hilfe aus dem ELR angeboten“, sagte Minister Peter Hauk am Mittwoch in Stuttgart anlässlich der Bekanntgabe der Entscheidung zur Sonderlinie „Unwetterhilfe“ im ELR-Jahresprogramm 2016. Mit rund zwei Millionen Euro entfällt der höchste Förderbetrag auf die Gemeinde Braunsbach.
„Durch die gute Zusammenarbeit auf allen Ebenen war es möglich, dass unter den Förderprogrammen des Landes das ELR einen wichtigen Beitrag leisten konnte, um die Finanzierung des Wiederaufbaus voranzubringen“, sagte Hauk.
Das ELR ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum. In den vier Förderschwerpunkten Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen können sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei ihrer Gemeinde.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2017 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde mit Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage, zu den Entwicklungszielen, zum Maßnahmenplan mit Einzelprojekten sowie zum Umsetzungs- und Finanzierungskonzept. Der Aufnahmeantrag kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammenschlüssen gestellt werden und soll die jeweils vorliegenden Herausforderungen aufgreifen.
Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm 2017 können Städte und Gemeinden bis zum 28. Oktober bei ihrer Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt oder Regierungspräsidium) stellen. Die Ausschreibung für das ELR-Jahresprogramm 2017, die ELR-Verwaltungsvorschrift sowie weitere Informationen gibt es auf www.mlr-bw.de/elr