Impfangebot
Impfangebote des Kreises sollen bald enden
Biberach / Lesedauer: 2 min

Corona-Impfungen sollen künftig in erster Linie in den Arztpraxen stattfinden. Der Impfstützpunkt des Landkreises im Foyer der BSZ-Halle in der Leipzigstraße in Biberach soll aber noch bis März kommenden Jahres erhalten bleiben. Die Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzausschusses stimmten dem weiteren Vorgehen inklusive einer Vorfinanzierung in Höhe von 390.000 Euro einstimmig zu.
Bernd SchwarzendorferWir haben uns mit der Pandemiebeauftragten der Kassenärztlichen Vereinigung und dem DRK darauf verständigt, dass wir diese mobilen Impfeinheiten weiter anbieten wollen
Das Impfkonzept des Landes Baden-Württemberg für die anstehenden Herbst- und Wintermonate sieht Impfangebote ohne staatliche Impfstrukturen vor. Impfangebote sollen über das Regelsystem abgedeckt werden, also die Praxen niedergelassener Ärzte sowie zusätzlich Zahnarztpraxen und Apotheken. Im Landkreis Biberach gibt es nach Angaben des Landratsamts rund 120 impfende Praxen beziehungsweise Ärzte. Damit die Impfinfrastruktur im Bedarfsfall schnell hochgefahren werden kann, benötigt jeder Stadt- und Landkreis künftig verpflichtend einen Impfkoordinator. Diesen finanziert das Land von Oktober bis März 2023. Im Kreis Biberach liegt die Impfkoordination beim Amt für Brand- und Katastrophenschutz und wird vom stellvertretenden Amtsleiter Nico Schneider ausgeübt.
Mobile Impfeinheit noch bis zum Jahresende im Einsatz
Darüber hinaus kann jeder Stadt- und Landkreis ein mobiles Impfteam aufbauen, um aufsuchende Angebote insbesondere in Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen anbieten zu können. „Wir haben uns mit der Pandemiebeauftragten der Kassenärztlichen Vereinigung und dem DRK darauf verständigt, dass wir diese mobilen Impfeinheiten weiter anbieten wollen“, erläutert Dezernent Bernd Schwarzendorfer. So führt eine mobile Impfeinheit des Biberacher DRK-Kreisverbands bis zum Jahresende vor allem in Heimen Impfungen durch. Dafür übernimmt das Land ebenso die Finanzierung wie für den Impfstützpunkt im Foyer der BSZ-Halle.
„Von Anfang an haben wir als Landkreis die Corona-Impfkampagnen des Landes immer unterstützt. Mit dem DRK-Kreisverband haben wir auch einen starken Partner an unserer Seite“, so Schwarzendorfer und ergänzt: „Nach heutigem Kenntnisstand wollen wir aber dann ab 1. Januar 2023 die Impfangebote tatsächlich in die Regelstruktur überführen.“
Entsprechend den Verrechnungssätzen entstehen dem Landkreis für die Impfkoordination und das Aufrechterhalten eines Impfstützpunktes (jeweils bis Ende März 2023) sowie den Einsatz einer mobilen Impfeinheit (bis Ende Dezember) Vorfinanzierungskosten in Höhe von bis 390.000 Euro. „Damit verbunden ist die Erwartung an das Land Baden-Württemberg, die Kosten zu übernehmen“, so das Landratsamt.