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Diskussion um Heizmethoden

Das rät die Energieagentur Hausbesitzern mit Öl– und Gasheizung

Biberach / Lesedauer: 6 min

2024 gibt es neue Regeln für den Heizungseinbau. Worauf Hausbesitzern mit Öl– und Gaskessel achten sollten, was jetzt keine gute Idee ist und welche Optionen es gibt.
Veröffentlicht:05.04.2023, 17:00

Von:
  • Birgit van Laak
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Ab 2024 müssen neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das sieht der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes vor. Eine Ausnahme gilt für Hauseigentümer, die über 80 Jahre alt sind. Alle anderen stehen vor der Frage: Was tun?

Noch schnell die alte Öl– oder Gasheizung durch eine neue ersetzen? Oder abwarten und auf andere Heizungsformen setzen? Die Leiterin der Energieagentur Biberach Iris Ege beantwortet die wichtigsten Fragen zur Heizungs– und Gebäudesanierung.

Frau Ege, ist es klug, jetzt noch schnell eine neue Öl– und Gasheizung einzubauen?

Nein! Wer eine alte Öl– oder Gasheizung im Keller hat, die noch funktionsfähig ist, sollte nichts übers Knie brechen. Jetzt eine Öl– oder Gasheizung einzubauen, kann höhere Folgekosten nach sich ziehen. Die CO₂–Bepreisung ist für die Zeit bis 2025 beschlossen und sie wird danach weitergehen. Ein Beispiel: Wer 25.000 Kilowattstunden Gas im Jahr verbraucht, zahlt 2025 durch die CO₂–Bepreisung 335 Euro mehr.

Außerdem muss man bedenken, dass 2045 das Aus für alle Gas– und Ölheizungen kommt. Man kann also die Lebenszeit der neuen Heizung gar nicht voll ausschöpfen. Ich empfehle deshalb, in Ruhe zu überlegen, was man macht. Im ersten Schritt gilt es, sich beraten zu lassen. Die Frage lautet: Welcher Sanierungsbedarf besteht und was bedeutet das für die Wahl der künftigen Heizung.

Welche Heizungstechnologien kommen ab 2024 in Frage?

Neben der Wärmepumpe sind Wärmepumpen–Hybridheizungen bestehend aus einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe in Kombination mit einer Gas–, Biomasse– oder Flüssigbrennstofffeuerung — Öl oder Flüssiggas — eine Möglichkeit. Außerdem bilden Biomasse — also Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz — oder der Anschluss an ein Wärmenetz eine Option. Wärmenetze sind bei uns im Landkreis bereits verbreitet, vor allem dort, wo Biogasanlagen stehen.

Braucht man für die Wärmepumpe noch eine Fußbodenheizung?

Nein, das ist heute anders. Wenn man mit einer Vorlauftemperatur von unter 50 Grad sein Haus warm bekommt, funktioniert die Kombination aus Wärmepumpe und Heizkörpern. Testweise kann man an einem kalten Tag die Vorlauftemperatur auf 50 Grad einstellen und schauen, wie warm es wird.

Wenn es nicht ganz reicht, gibt es noch Stellschrauben: eine Heizkörperoptimierung, sprich die Anpassung von Größe und Leistung, sowie ein hydraulischer Abgleich der Heizung oder kleinere Dämmmaßnahmen. Bei einem zugigen Gebäude werden diese drei Maßnahmen aber nicht genügen. Dann wären wir wieder beim Thema Sanierung. Wer in der Vergangenheit immer wieder etwas an seinem Haus gemacht hat, besitzt jetzt die besseren Voraussetzungen.

Was bedeutet eigentlich der Begriff Hybrid?

Hybrid bedeutet einfach „zwei“ Heizungsarten. Es sind fast immer zwei getrennte Anlagen, die mit einer intelligenten Steuerung verbunden sind. Bei Gas–Hybrid gibt es in der Zwischenzeit Hersteller, die alles unter einem Gehäuse anbieten, es sind aber immer zwei Techniken.

Wann bieten sich Hybridsysteme an?

Hybridheizungen sind eine Überlegung, wenn der Heizungstausch ansteht, aber das Gebäude noch nicht so stark saniert ist, dass es allein mit Wärmepumpe beheizt werden könnte. Allerdings steht noch nicht fest, wie die Fördersätze für Hybridheizungen in Zukunft aussehen.

Kann man später nach der größeren Gebäudesanierung die Gastherme einfach abschalten und ganz auf die Wärmepumpe wechseln?

Wer das plant, muss vor dem Einbau des Hybridsystems vom Fachmann unbedingt eine gute Heizlastberechnung erstellen lassen. Es muss klar sein, wie hoch der Energiebedarf nach der Sanierung ausfällt, damit die Wärmepumpe richtig dimensioniert wird.

Sind Pellets ein Weg, langfristig ohne Sanierung klarzukommen?

Biomasse heißt nicht, dass der Sanierungsbedarf verschwindet. Die Pellets haben ihren Preis. Ein unsaniertes Gebäude zu beheizen kostet!

Kann man die 65 Prozent Erneuerbaren auch mit der Gasheizung in Kombination mit Solarthermie erreichen?

Bei einem Haus in schlechtem energetischen Zustand kann Solarthermie circa 20 Prozent des Energiebedarfs decken. Dämmt man noch besser, erreicht man vielleicht einen Anteil von circa 40 Prozent. Hinter die 65 Prozent würde ich ein ganz großes Fragezeichen machen. Man muss abwarten, was zum Thema Solarthermie in der Durchführungsverordnung zum Gebäudeenergiegesetz stehen wird.

Zählt der Kachelofen in die 65–Prozent–Quote hinein?

Der Kachelofen wird aller Wahrscheinlichkeit nach nicht angerechnet, das ist aber noch nicht bekannt.

Ist Heizen mit Wasserstoff bei uns in der Region in Sicht?

Dafür braucht man ein Netz. Davon sind wir hier weit entfernt. Erstmal werden die großen Unternehmen den Wasserstoff nutzen, für die Wohngebäude ist es in absehbarer Zeit noch nicht realistisch.

Was tun, wenn man eine — sagen wir mal 20 Jahre alte — Gasheizung im Keller hat. Sollte man aus Sorge vor den Gaspreisen gleich auf Wärmepumpe umstellen?

Wichtig ist, sich jetzt beraten zu lassen, damit man einen Plan hat. Andernfalls kann es sein, dass man im tiefsten Winter schnell handeln muss. Und dann bleibt eventuell nur die Notlösung einer weiteren Gasheizung, aber mit der Pflicht in drei Jahren die 65–Prozent–Quote zu erfüllen. In dem Fall läuft alles auf ein Hybridsystem hinaus. Wer den Umstieg früher plant, bekommt hingegen am Ende die Lösung, die er will, und kann gezielt Fördergelder mitnehmen.

Wer Omas altes Häuschen erbt, sieht sich vor vielen Baustellen. Die neue Heizung ist nur eine davon. Wo fängt man beim Sanieren an?

Der erste Blick gilt der Gebäudehülle. Die wichtigsten Sofortmaßnahmen sind das oberste Geschoss– und die Kellerdecke zu dämmen sowie undichte Fenster auszutauschen. Das sollte das Minimum sein. Wer keine oberste Geschossdecke hat, etwa beim Flachdach oder ausgebauten Dachstuhl, muss das Dach angehen.

Hier gilt es zu beachten, dass in Baden–Württemberg bei einer umfänglichen Dachsanierung — grob gesagt, wenn neu eingedeckt wird — eine Photovoltaikpflicht gilt. 60 Prozent der dafür geeigneten Fläche müssen mit PV–Panels belegt werden. Auf Decken, Dach und Fenster folgt das Thema Vollwärmeschutz. Danach geht man die Heizung an.

Sollte man eine PV–Anlage bei einer Sanierung gleich mit angehen?

Wer auf die Wärmepumpe setzt, sollte darüber nachdenken. Man wird zwar nie — auch nicht mit einem Batteriespeicher — den gesamten Strombedarf seines Hauses mit der PV decken können, aber zu einem großen Teil. Wenn man den selbst produzierten Strom gut nutzt, kann sich die Anlage in acht bis zehn Jahren amortisieren.