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Nach Überfall auf Passanten

17–jähriger Schläger ist wieder auf freiem Fuß

Biberach / Lesedauer: 2 min

Der Jugendliche, der zusammen mit einem 13–Jährigen Passanten attackierte, ist gegen Auflagen aus der U–Haft entlassen worden. Die Staatsanwaltschaft erklärt, warum.
Veröffentlicht:28.02.2023, 16:18
Aktualisiert:01.03.2023, 07:25

Von:
  • Gerd Mägerle
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Der 17–Jährige, der zusammen mit einem 13–Jährigen am letzten Januarsamstag in Biberach mindestens vier Passanten überfallen und zum Teil verletzt hat und daraufhin in Untersuchungshaft kam, ist zwischenzeitlich wieder auf freiem Fuß. Dies bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Ravensburg auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“.

Im Rahmen eines Haftprüfungsantrags habe das Amtsgericht Biberach am 24. Februar entschieden, dass der Haftbefehl gegen den 17–Jährigen gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt wird, heißt es von Seiten der Staatsanwaltschaft. So müsse sich der Jugendliche unter anderem täglich bei der Polizei melden, habe seine Reisedokumente abgeben müssen und habe Kontaktverbote zu bestimmten Personen.

Hohe Hürden für U–Haft

„Er ist jetzt auf freiem Fuß auf Bewährung“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. „Wenn er die Auflagen nicht erfüllt oder neue Straftaten begeht, kann der Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt werden.“ Andernfalls bleibe er bis zum Hauptverhandlungstermin in Freiheit.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft stellt klar, dass der Haftbefehl und die anschließende Untersuchungshaft nicht als „vorweggenommene Bestrafung“ gesehen werden könne. „Die U–Haft erfordert bestimmte Gründe, zum Beispiel eine Flucht– oder Wiederholungsgefahr.“ Die Hürden für eine U–Haft seien bei Jugendlichen noch höher als bei Erwachsenen. Das Amtsgericht habe bei seiner Entscheidung diese Gründe nicht mehr gegeben gesehen, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. „Das heißt aber nicht, dass der Jugendliche nicht bestraft wird, sofern es zu einer Verurteilung in der Hauptverhandlung kommt.“

OB hatte Taten scharf verurteilt

Die Überfallserie hatte in Biberach für einiges Aufsehen gesorgt. So hatte unter anderem Oberbürgermeister Norbert Zeidler die gewalttätigen Angriffe im Gemeinderat Anfang Februar aufs Schärfste verurteilt. Während der 13–Jährige noch nicht strafmündig ist, hatte Zeidler beim 17–Jährigen ein „schnelles und konsequentes Handeln unserer Justiz“ gefordert. Ein solches Verhalten dürfe nicht geduldet werden. Der Rechtsstaat müsse hier Härte zeigen.