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Gerichtspsychiatrie

Fall Mollath zeigt das Dilemma der Gerichtspsychiatrie: Seelen-Kur hinter Panzerglas

Bayreuth / Lesedauer: 4 min

Fall Mollath zeigt das Dilemma der Gerichtspsychiatrie: Seelen-Kur hinter Panzerglas
Veröffentlicht:15.07.2013, 08:15

Von:
  • Schwäbische.de
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Wer hier landet, ist mindestens drogenabhängig. Viele haben schwere Verbrechen begangen, nur ihre psychische Störung hat sie vor dem Knast bewahrt. Nun soll die Gerichtspsychiatrie sie therapieren. Mit dem Fall Mollath sind die Einrichtungen in die Kritik geraten.

Gustl Mollath griff zu drastischen Worten: Er habe dort Dinge erlebt, die er seinem ärgsten Feind nicht wünsche, beschrieb er im Juni vor einem Landtags-Untersuchungsausschuss in München schonungslos sein Leben in der Psychiatrie. Seit sieben Jahren ist der 56-Jährige unter zweifelhaften Umständen in einer forensischen Klinik untergebracht, die längste Zeit davon im Bezirkskrankenhaus Bayreuth . Die Politiker im Landtag verblüffte er mit dem eindringlichen Appell: „Sollte ich lebenslang in Sicherungsverwahrung bleiben müssen, wünsche ich mir eine Unterbringung in einem ordentlichen Gefängnis“.

Michael Zappe sitzt nachdenklich hinter seinem Schreibtisch. Der Oberarzt ist stellvertretender Leiter der Forensischen Psychiatrie in Bayreuth – jener also, in der auch Gustl Mollath untergebracht ist. Die Horror-Bilder, die seit Bekanntwerden des Falls in der Öffentlichkeit von der Psychiatrie kursieren, machen den Psychiater ratlos. Da schwinge viel Unkenntnis mit, meint er. Er beklagt Missverständnisse, mahnt mehr Fairness auch in der Medienberichterstattung an und holt weit aus, um den schwierigen Auftrag der forensischen Psychiatrie zu erläutern.

„Es geht um Therapie statt Strafe“, um Hilfe für Menschen, die wegen ihrer psychischen Störung kriminell geworden seien, betont er. Forensik sei der verlängerte Arm der Gerichte, wie der aus dem Lateinischen „in foro“ (vor Gericht) abgeleitete Begriff verdeutliche. „Wir sind ein Ort des staatlichen Freiheitsentzugs“, stellt Zappe klar. Die geschlossene Psychiatrie habe zu vollziehen, was Gerichte entschieden haben. „Da haben wir keinen großen Spielraum“, macht der Oberarzt deutlich.

Schließlich seien in der Forensik keine normalen psychiatrischen Patienten untergebracht. Da gebe es zum einen Drogenabhängige, zum anderen verurteilte Straftäter, denen die Gerichte Schuldunfähigkeit attestieren – und sie deshalb freisprechen. Zugleich ordneten sie aber eine Unterbringung in der Psychiatrie an, erläutert Zappe. Die meisten der zur Zeit 220 Patienten seien allerdings Drogenabhängige. Hauptübel ist für den Mediziner momentan die aus Osteuropa eingeschmuggelte synthetische Droge Chrystal. Sie treibe viele junge Leute in die Sucht, das sorge für ein volles Haus. „Wir haben eine Überbelegung von 30 bis 40 Prozent“, berichtet Zappe.

Die Türen sind immer offen

Die Klinik bemüht sich dennoch sichtlich, dem verwinkelten zweigeschossigen Bau den Gefängnis-Charakter zu nehmen. Im Kern ist das um zwei Innenhöfe gruppierte Stationsgebäude dennoch nichts anderes. Zwar ersetzen Panzerglasscheiben die Gitter an den Patientenzimmern, aber die vergitterte Eingangsschleuse sieht in einer modernen Haftanstalt kaum anders aus. Alle Stationen sind verschlossen. Nicht jedoch die Patientenzimmer. „Die Türen sind immer offen, jeder kann sich auf der Station freibewegen“, macht Zappe deutlich.

Nur wenige Patientenzimmer sind an diesem Vormittag belegt. Man trifft sich in den Fluren, in den spärlich möblierten Gemeinschaftsräumen, in denen Flachbildschirme stehen, oder ist gar nicht auf der Station. Die Freiheit auf Raten heißt „Lockerung“. Je nach Therapiefortschritt können Patienten den Forensik-Komplex verlassen. Erst zwei bis drei Stunden in der Woche. Anfänglich sind sie in Begleitung und nur auf dem Klinikgelände unterwegs, später dürfen sie auch unbegleitet sogar in die Bayreuther Innenstadt. Die letzte Phase verbringen Patienten in einer betreuten Wohngemeinschaft auf dem Klinikgelände, einige auch in der Stadt.

Für Drogenabhängige endet der Klinikaufenthalt meist nach 18 Monaten. Der Schnitt liege bei vier bis fünf Jahren. Gustl Mollath ist mit seinen sieben Jahren auch in dieser Hinsicht ein Ausnahmepatient. Dabei räumt Zappe mit der Vorstellung auf, die Dauer des Psychiatrieaufenthalts richte sich nach der Schwere der Tat: „Wenn eine Behandlung gut anschlägt, kann jemand mit einer schweren Straftat schnell rauskommen“. Die umgekehrten Fälle gebe es auch. Und wenn sich jemand – wie Mollath – gar nicht therapieren lasse? „Da sind unsere Behandlungsoptionen sehr eingeschränkt“, räumt der Psychiater ein. Der Fall Mollath sei aber eine „Rarität“.

Infos zur Forensik in Bayreuth