Ende der Corona-Regeln im Südwesten - Was gilt im Restaurant, Kino, Club & beim Einkaufen?
Bayern / Lesedauer: 3 min

Obwohl sich das Land Baden-Württemberg lange dagegen gestemmt hat, fallen an diesem Sonntag auch im Südwesten nahezu alle Corona-Schutzmaßnahmen weg. Die Koalition aus Grünen und CDU verständigte sich am Dienstag darauf, die im Bundesgesetz noch vorgesehenen Hotspot-Regeln nicht anzuwenden.
Hintergrund ist, dass Grün-Schwarz im Gegensatz zu Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezweifelt, dass die Regeln vor Gericht standhalten.
Das bedeutet konkret, dass von Sonntag an in Innenräumen keine Masken mehr getragen werden müssen und die 2G/3G-Zugangsregeln wegfallen . Bayern macht das ganz ähnlich.
Wir fassen zusammen, was dann wo gilt:
Schulen
Die Schülerinnen und Schüler in Bayern und Baden-Württemberg müssen ab Montag keine Maske mehr tragen. Ändern könnte sich das nur, wenn ein Bundesland eine Region zum Hotspot erklärt. Seit dem 19. März müssen sich Schülerinnen und Schüler nur noch zweimal testen lassen. Das bleibt laut Kultusministerium in Baden-Württemberg bis zu den Osterferien so*.
Dazu ist ein Parlamentsbeschluss nötig, etwa von den Landtagen. Diese Hotspot-Regelung hat Baden-Württemberg mit der Entscheidung vom Dienstag aber nun erst einmal ausgeschlossen.
Einkaufen
In Geschäften ist Schluss mit der Maskenpflicht und mit 2G- und 3G-Zugangsregeln. Einkaufen wie vor der Pandemie ist möglich. Ladeninhaber können sich jedoch dazu entscheiden, die Maskenpflicht in Geschäften eigenständig weiterzuführen.
Das erlaubt ihnen ihr Hausrecht grundsätzlich. Dass zumindest die baden-württembergische Landesregierung das Tragen einer Maske auch weiterhin in der Corona-Verordnung empfehlen will, dürfte Ladeninhaber mit dieser Haltung stärken.
Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und Kliniken
In diesen Einrichtungen bleibt dies Maskenpflicht bestehen. Das gilt auch für Arztpraxen. 2G- oder 3G-Zutrittsregeln treten aber auch hier außer Kraft.
ÖPNV
Auch hier gilt weiter die Maskenpflicht. Das gilt auch für den Fernverkehr, beispielsweise mit der Bahn oder im Flugzeug.
Restaurants
In Restaurants bestehen keine Einschränkungen mehr durch die Pandemie. Weder besteht dann noch eine Maskenpflicht, noch gibt es eine Höchstzahl an Gästen. Auch 2G- oder 3G-Zutrittsregeln fallen weg. Impfausweise müssen die Wirte also nicht mehr kontrollieren.
Veranstaltungen und Clubs
Zuschauer-Obergrenzen für Veranstaltungen, Messen oder bei Gästen für Clubs gehören der Vergangenheit an. Ebenso fallen hier die Beschränkungen aus 2G- und 3G-Regeln weg. Das gilt übrigens auch für private Treffen von Ungeimpften. Hier wäre nach der aktuell von der Landesregierung abgelehnten Hotspot-Regelung eine Rückkehr zu den Maßnahmen möglich.
Kino, Theater, Konzerte
Hier ist ebenfalls Schluss mit Maskenpflicht sowie Impf- oder Testnachweis. Beschränkungen existieren nicht mehr. Auch hier gilt, dass die Hotspot-Regelung im Infektionsschutzgesetz eine Rückkehr zu diesen Maßnahmen ermöglicht, diese Hotspot-Regelung im Südwesten aufgrund juristischer Bedenken aber aktuell nicht zur Anwendung kommen soll.
*in einer ersten Version des Artikels haben wir geschrieben, dass die Tests in baden-württembergischen Schulen wegfallen. Mittlerweile hat das Kultusministerium klargestellt, dass die Regelung bis zu den Osterferien bestehen bleibt.