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Isolationspflicht

Baden-Württemberg will Corona-Isolationspflicht aufheben

Baden-Württemberg / Lesedauer: 3 min

Vier Bundesländer haben sich darauf verständigt, die Isolationspflicht für Corona-Infizierte aufzuheben. Baden-Württemberg gehört dazu.
Veröffentlicht:11.11.2022, 11:08

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Vier Bundesländer haben sich nach Angaben des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums darauf verständigt, die Isolationspflicht für Corona-Infizierte aufzuheben.

Bei den Bundesländern handelt es sich um Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein, das bestätigte am Freitag das Gesundheitsministerium von Baden-Württemberg.

Ein neuer Umgang mit Corona nötig

Wer künftig positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich folglich nach dieser neuen Regelung nicht mehr in häusliche Absonderung begeben. Die vier Länder begründen ihre Entscheidung mit der Feststellung, dass es in der gegenwärtigen Phase einen neuen Umgang mit dem pandemischen Geschehen benötige.

Wir läuten eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie ein. Es ist Zeit, den Menschen wieder mehr Eigenverantwortung zu übertragen

,betonte etwa Baden-Württembergs Gesundheistminister Manne Lucha (Grüne). Nach wie vor aber gelte, so Lucha: "Wer krank ist, bleibt zu Hause. Der Schutz vulnerabler Gruppen wird selbstverständlich weiterhin aufrechterhalten."

Die neue Regelung soll nun "zeitnah" in Kraft treten, sobald finale Details dazu geklärt sind.

Österreich als Vorbild bei Corona-Schutzmaßnahmen

Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein berufen sich bei ihrem gemeinsamen Weg auch auf die Erkenntnisse und Erfahrungswerte aus Österreich. Dort sind seit Sommer 2022 sogenannte "absonderungsersetzende Schutzmaßnahme" in Kraft. Negative Auswirkungen seien nicht festgestellt worden.

"Zurückgehende Infektionszahlen, eine wirksame Schutzimpfung, eine Basisimmunität innerhalb der Bevölkerung von mehr als 90 Prozent, in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe sowie wirksame antivirale Medikamente rechtfertigen aus Sicht der Länder, diesen Schritt zeitnah zu gehen", heißt es in einer Erklärung des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums.

Reaktionen aus den drei anderen Bundesländern:

Klaus Holetschek (CSU), Gesundheitsminister Bayern:

Leider hat sich die Bundesregierung bislang einer gemeinsamen Lösung verweigert. Deshalb gehen wir jetzt mit Blick auf die veränderte Pandemie-Lage diesen wichtigen Schritt für einen eigenverantwortlichen Umgang mit Corona voran. Wir können uns hierbei auf die Meinung der Landesämter und vieler Experten stützen. Klar ist dabei: Vulnerable Gruppen werden weiter geschützt.

Kai Klose (Grüne), Gesundheitsminister Hessen:

So lange das derzeit herrschende Omikron-Virus nicht von einer pathogeneren Variante verdrängt wird, die unser Gesundheitssystem überlasten könnte, ist der Schritt verantwortbar und geboten. Der bestehende Schutz durch Impfungenoder durchgemachte Infektionen in Deutschland macht ihn möglich. An die Stelle der Isolationspflicht treten dann verpflichtende Schutzmaßnahmen für Infizierte, um besonders vulnerable Personen z. B. in Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen zu schützen.

Kerstin von der Decken (CDU), Gesundheitsministerin Schleswig-Holstein:

Maßnahmen des Staates müssen immer verhältnismäßig sein. Freiheitseinschränkende Maßnahmen wie die Absonderungspflicht sind in dieser Phase weder verhältnismäßig noch erfüllen sie Ihren Zweck. Entscheidend ist, schwere Krankheitsverläufe zu erkennen und gut zu therapieren. Mit der Impfung, Medikamenten und dem Wissen um das Coronavirus haben wir die Instrumente, um mit diesem Erreger – wie mit vielen anderen auch – ohne drastische Freiheitseinschränkungen umzugehen.