Strobl zahlt und beharrt: „Ich bleibe dabei, dass ich unschuldig bin“
Baden-Württemberg / Lesedauer: 2 min

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat je 7500 Euro an die Bewährungshilfe Stuttgart sowie an die Opferorganisation "Weißer Ring" überwiesen. Das sagte er am Dienstag in Stuttgart.
Damit löste er eine Auflage ein, auf die sich der Regierungs-Vize mit der Staatsanwaltschaft geeinigt hatte. Diese hatte daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen Strobl eingestellt, das Landgericht stimmte der Einstellung zu.
Strobl stand seit Frühjahr im Fokus der Staatsanwaltschaft. Er hatte kurz vor Weihnachten 2021 ein an ihn gerichtetes Anwaltsschreiben eines hochrangigen Polizisten erhalten. Dieser Beamte ist mittlerweile wegen möglicher sexueller Belästigung einer Mitarbeiterin angeklagt.
Seine Verteidiger boten Strobl ein Gespräch an, um das Disziplinarverfahren gegen ihren Mandanten beizulegen. Diesen Brief gab Strobl an einen Journalisten weiter.
Ministerpräsident Winfried KretschmannDiese Vorkommnisse haben das Regierungshandeln zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt.
Aus damaliger Sicht der Staatsanwaltschaft eine mögliche Straftat. Die Weitergabe amtlicher Dokumente sei strafbar, bevor diese Gegenstand einer Gerichtsverhandlung waren oder das Verfahren abgeschlossen sei. Dieser Rechtsauffassung widersprachen jedoch renommierte Strafrechtler.
Strobl gilt nun nach Einstellung der Ermittlungen als unschuldig. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte seinem Vize stets den Rücken gestärkt, auch gegen Rücktrittsforderungen der Opposition.
Thomas Strobl ( CDUIch bleibe dabei, dass ich keine Straftat begangen habe, dass ich unschuldig bin.
Am Dienstag sagte er: „Diese Vorkommnisse haben das Regierungshandeln zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt“. Strobl erklärte, er habe der Einstellung gegen die Zahlung von 15 000 Euro nur zugestimmt, um das Verfahren rasch zu beenden.
Dieses habe ihn persönlich und die Arbeit als Minister belastet. Aber, so der CDU-Politiker: „Ich bleibe dabei, dass ich keine Straftat begangen habe, dass ich unschuldig bin“.