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Immer wieder Unfälle

Manege frei - Aber wie sicher ist der Zirkus?

Ravensburg / Lesedauer: 5 min

In Stuttgart stürzt ein Artist aus neun Metern Höhe ab, in Ravensburg springt ein Pferd in den Zuschauerraum. Zirkus ist auch 2023 noch Nervenkitzel. Reichen die Sicherheitsvorschriften aus?
Veröffentlicht:23.01.2023, 18:00

Von:
  • Lea Dillmann
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Ein Artist fährt mit einem Rad in neun Metern Höhe auf einem Drahtseil – und stürzt. Er landet auf einem großen Sicherheitskissen auf dem Manegenboden. Doch das Rad fällt auf ihn, der Mann verletzt sich schwer. Dieser Vorfall ereignete sich Ende Dezember in einem Zirkus in Stuttgart.

In Ravensburg sprang im Dezember ein Pferd während der Vorstellung aus der Manege in den Zuschauerraum. Verletzt wurde niemand. Doch wie sicher sind Zirkusse eigentlich? Und wer kontrolliert das?

Zahlreiche Auflagen

Wie viele Zirkusse in Deutschland ihre Vorstellungen geben, kann nur geschätzt werden. Eine Meldepflicht existiert nicht. „Zwischen 300 und 400“, sagt Ralf Huppertz, Chef des Verbands deutscher Circusunternehmen, dem rund 60 Zirkusse angehören.

Je nach Art von Zirkus gelten unterschiedlich viele Auflagen, die ihre Vorstellungen sicherer machen sollen. Davon gibt es einige, mal mehr und mal weniger verbindlich. Grundsätzlich gelten alle Vorgaben auch für Zirkusse aus dem Ausland, die in Deutschland gastieren.

Um zu verstehen, wie weit die Vorschriften für Zirkusbetriebe reichen, muss man sich fragen: Um welche Sicherheit geht es eigentlich, die der Artisten, die der Tiere oder die der Zuschauer?

Artisten tragen Risiko selbst

„Ein Artist macht gefährliche Dinge. Wie ein Fallschirmspringer ist er nie zu hundert Prozent sicher“, sagt Huppertz vom Verband deutscher Circusunternehmen. „Darüber ist sich der, der das macht, auch bewusst.“

Deshalb bemühen sich Artisten vor allem selbst um ihre Sicherheit. Vergangenes Jahr hat ein Arbeitskreis aus der Branche einen umfangreichen Leitfaden entwickelt. Unter den Teilnehmern waren auch Hersteller von Zirkusgeräten.

Natürlich müssen sich auch Zirkusse an die allgemein gültige Regeln des Arbeitsschutzes halten. Zirkusdirektoren müssen grundsätzlich dafür sorgen, dass Unfälle ihrer Mitarbeiter und damit auch ihrer Artisten möglichst vermieden werden. Wie genau sich Artisten während ihren Nummern absichern müssen, schreibt ihnen das Arbeitsschutzgesetz aber nicht vor.

Bei Luftnummern sind Netze Pflicht

Die Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung sind da schon konkreter. In Deutschland müssen alle Unternehmen und damit auch Zirkusse eine Unfallversicherung haben. Ein Großteil von ihnen sind bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) versichert.

„Wir versuchen pragmatisch Regeln zu setzen, die im Spagat zwischen Arbeitsschutz und Kunstfreiheit akzeptable Vorgaben machen“, schreibt der Sprecher der BGN. Sie fordern beispielsweise, dass bei allen fliegenden Luftnummern als Absturzsicherung Netze vorhanden sein müssen. Das sei in der Praxis auch üblich, sagt Huppertz vom Verband deutscher Circusunternehmen.

Es gibt Aufsichtspersonen bei der BGN, die in unregelmäßigen Abständen bei den Zirkussen vorbeischauen. Sie beraten die Verantwortlichen vor allem in puncto Sicherheit. Da Reisezirkusse oft nur eine kurze Zeit an einem Ort verbringen, ist der BGN oftmals gar nicht bekannt, wo sich die Zirkusse befinden.

Insgesamt aber sei die Branche nicht gefährlicher als andere, so die BGN. Es komme zwar in den Manegen immer wieder zu unterschiedlich schweren Unfällen, jedoch nicht auffällig mehr als anderswo.

TÜV prüft Zirkuszelt

Wie Artistengeräte aufgebaut werden müssen, regelt eine Norm, die jedoch nicht verpflichtend einzuhalten ist. Allerdings orientieren sich Prüforganisationen wie der TÜV daran. Hersteller und Zirkusdirektoren beauftragen solche Prüfer, um Hochseil und Co zu prüfen.

Die Prüfungen werden dokumentiert - und sind Beleg dafür, dass ein Zirkus seinen Pflichten nachkommt. Das ist besonders bei Unfällen wichtig, sowohl für die Versicherungen als auch für den Fall, dass jemand Schadenersatz fordert oder es gar polizeiliche Ermittlungen etwa wegen Fahrlässigkeit gibt.

Reist der Zirkus in eine neue Stadt, kann die Stadtverwaltung diese Unterlagen anfordern und sich die Artistengeräte anschauen. Diese Kontrollen übernimmt in der Regel das zuständige Ordnungsamt. Dieses kann dem Zirkus weitere Sicherheitsauflagen vorschreiben. Die Behörde schaut sich in der Regel auch die Aufbauten und die Tribüne an. Um überhaupt ein Zelt erreichten zu dürfen, brauchen Unternehmen eine Genehmigung des TÜV. Alle zwei bis drei Jahren müssen sie diese verlängern.

Gefährliche Tiere müssen überwacht werden

Die Arbeit mit Tieren in der Manege birgt besondere Risiken, vor allem Auftritte mit Wildtieren wie Löwen oder Elefanten. Sie könnten Artisten, Zuschauer oder sich selbst gefährden. Raubkatzen dürfen mittlerweile nur noch in Käfigen den Zuschauern vorgeführt werden.

Zirkusbetriebe brauchen eine Erlaubnis, um Tiernummern aufzuführen und müssen sich an die entsprechenden Gesetze halten – die Tiere also artgerecht halten und nicht quälen.

Spezielle Vorgaben für die Tierhaltung in Zirkusbetrieben gibt es bislang nicht, was Tierschutzorganisationen kritisieren. Ob und unter welchen Bedingungen Wildtiere in Zirkussen gehalten werden dürfen, wird aktuell verstärkt diskutiert. 2021 lehnte der Bundesrat dazu einen Gesetzesentwurf ab.

Damit sollte Zirkussen die Haltung von bestimmten Tierarten wie Elefanten verboten werden. Inzwischen haben einige deutsche Städte von sich aus Verbote ausgesprochen. Doch das ist von rechtlicher Seite noch nicht abschließend geklärt.

Keine genauen Zahlen

Ähnliche Vorfälle wie in Ravensburg sind Zirkusverbandschef Huppertz nicht bekannt. Er ist seit 40 Jahren in der Branche tätig. Er ist der Meinung, dass das Risiko, von einem ausrutschenden Pferd im Zirkus verletzt zu werden genauso hoch ist wie etwa bei einer Begegnung mit einem Reiter im Wald.

Genaue Zahlen zu Unfällen mit Tieren in der Manege gibt es nicht. Die europäische Tierschutzorganisation „Eurogroup for Animals“ spricht von 500 Zwischenfällen mit knapp 900 Zirkustieren seit 1995 in der EU. Fast die Hälfte der Fälle sollen sich in Deutschland ereignet haben.