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Kretschmann zieht Teilzeit-Idee für Lehrer zurück

Baden-Württemberg / Lesedauer: 2 min

Nach massivem Protest soll die Teilzeit der Lehrer nun doch nicht eingeschränkt werden. Zudem habe eine Prüfung ergeben, dass der Nutzen sehr gering wäre.
Veröffentlicht:29.06.2022, 10:48

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Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat seinen Vorstoß für eine eingeschränkte Teilzeit von Lehrern aufgegeben und bittet nun die Schulen um Hilfe.

Die Idee, wegen des Lehrermangels die Mindestarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte in Teilzeit zu erhöhen, sei vom Kultusministerium umfassend geprüft worden, sagte eine Regierungssprecherin am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. «Allerdings hat die Prüfung ergeben, dass wir dadurch lediglich 80 bis 120 Deputate gewinnen würden. Deshalb werden wir die Idee nicht weiterverfolgen.»

Lehrerverbände kritisierten das Schreiben von Kretschmann und Kultusministerin Theresa Schopper (beide Grüne) angesichts der Belastungen durch die Ukraine-Flüchtlinge und die Pandemie scharf.

Kretschmann hatte im April erklärt, angesichts der Ankunft von Tausenden von geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine brauche das Land dringend mehr Lehrkräfte. Die Regelungen bei Teilzeit seien derzeit «sehr großzügig», sodass vor allem viele Lehrerinnen relativ wenige Stunden unterrichteten.

Eine Erhöhung der allgemeinen Wochenarbeitszeit von 41 Stunden für Landesbeamte werde aber nicht angestrebt. Gewerkschaften und Opposition hatten sich bereits damals unisono irritiert gezeigt über den überraschenden Vorstoß und diesen als wenig durchdacht bezeichnet.

Landesbeamte haben grundsätzlich Anspruch darauf, in Teilzeit bis zu 50 Prozent zu arbeiten. Ein Antrag auf Teilzeit aus familiären Gründen, etwa weil ein Kind betreut oder ein Angehöriger gepflegt wird, kann nur abgelehnt werden, wenn zwingende dienstliche Gründe dem entgegenstehen.

Die Untergrenze bei der Teilzeit ist seit einer Änderung unter Grün-Rot vor rund fünf Jahren 25 Prozent - vorher waren es noch 30 Prozent. Solche Anträge werden bei Lehrkräften individuell vom jeweiligen Regierungspräsidium geprüft.