Zukunft der Energie
Baden-Württemberg zieht beim Klimaschutz die Schrauben an
Stuttgart / Lesedauer: 4 min

Kara Ballarin
Reservierte Flächen für Windräder und Photovoltaikanlagen, konkrete CO₂-Einsparungen für jedes Ministerium: Baden-Württemberg zieht beim Klimaschutz die Schrauben an. Den Kommunen gehen die Pläne zum Teil zu weit, einigen Sachverständigen längst nicht weit genug. Worum gestritten wird und was auf die Bürger zukommt.
Worum geht es?
Grün-Schwarz will zum dritten Mal in drei Jahren das Klimaschutzgesetz verschärfen. Vieles ist bereits geregelt – etwa eine Solardachpflicht für Neubauten sowie seit Anfang des Jahres eine PV-Pflicht bei großen Dachsanierungen.
Auch müssen die größeren Städte im Land bis zum Jahresende eine Wärmeplanung vorlegen. Das Land hat sich zum Ziel gesetzt, seinen Treibhausgasausstoß bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren und bis 2040 klimaneutral zu werden – fünf Jahre früher als es der Bund für Deutschland beschlossen hat.
Was soll sich durch ändern?
Es gibt viele kleinere Anpassungen, die den Erneuerbaren Energien Rückenwind verschaffen sollen – etwa beim Denkmalschutz. Ganz wesentlich ist aber, dass zwei Prozent der Landesfläche für Erneuerbare Energien reserviert werden sollen – so viel wie derzeit alle Gewerbe- und Industrieflächen zusammen einnehmen. Vom Bund gibt es die Vorgabe, 1,8 Prozent für Windräder auszuweisen.
Zusätzlich sollen „mindestens 0,2 Prozent“ für Freiflächen-PV vorgehalten werden. Gerungen haben Grüne und CDU um konkrete CO₂-Einsparziel. Kein anderes Bundesland hat solche Vorgaben. Die jeweiligen Ministerien sollen für die Einhaltung dieser sogenannten Sektorziele verantwortlich sein. Ein Maßnahmen-Register soll genaue Wege zur Treibhausgasreduktion pro Sektor aufführen. Diese Maßnahmen sollen vom Klimasachverständigenrat des Landes überprüft und angepasst werden, wenn sie nicht wirksam genug sind.
Wer will mehr – und warum?
Neben vielen Stellungnahmen zum Gesetz hat der Umweltausschuss des Landtags am Dienstag Experten angehört. „Zu viel Klimaschutz geht nicht“, sagte Maike Schmidt, Vorsitzende des Klimasachverständigenrats. Die Leiterin des Bereichs Systemanalyse am Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung nannte die im Gesetz formulierten Ziele angemessen.
„Das gegenwärtige politische Handeln wie auch das Verwaltungshandeln sind es nicht.“ Schon heute sei die Temperatur in Deutschland um 1,6 Grad, in Baden-Württemberg sogar um 2,3 Grad angestiegen. Das globale Ziel einer Erwärmung von maximal 1,5 Grad zu erreichen, halte sie für schwierig. „Das Maßnahmenregister könnte wirksam sein“, so Schmidt.
Sie plädierte für mehr Engagement beim Wasserstoff. Dieser könne in Zeiten mit viel Wind und Sonne auch dazu dienen, überschüssigen Strom zu speichern und während einer Dunkelflaute wieder abzugeben.
Wie Schmidt pochte Silvia Pilarsky-Grosch für mehr Raum für Windräder und PV-Anlagen. „Wir brauchen drei bis fünf Prozent der Landesfläche“, sagte die Landeschefin des BUND. In der Regel seien 30 Prozent der Flächen gar nicht bebaubar. Außerdem plädierte sie dafür, nicht allen zwölf Regionalverbänden die gleichen Ziele vorzugeben.
Das würde nämlich etwa für die Region Hochrhein-Bodensee bedeuten, dass 97 Prozent aller möglichen Fläche hierfür reserviert werden müssten, während es etwa in Heilbronn-Franken lediglich sieben Prozent wären.
Da auch in Zukunft CO₂-Produktion nicht ganz zu vermeiden sei, etwa in Zementwerken, forderte Schmidt eine klare Priorisierung: Die Treibhausgaskonzentration müsse vorwiegend natürlich, etwa durch Bäume, gesenkt werden, bevor CO₂ künstlich abgeschieden und gespeichert wird. Außerdem forderte sie vom Land, Fördergeld etwa für Städtebau spätestens ab 2025 nur noch dann auszugeben, wenn dadurch der Klimaschutz nicht beeinträchtigt werde.
Torsten Höck, Vorstand des Verbandes für Energie- und Wasserwirtschaft, lobte den geplanten Anschluss- und Benutzungszwang an kommunale Wärmenetze. Aber: „Wir dürfen nicht unterschätzen, dass das ein scharfes Schwert ist, das massiv in die Eigentumsrechte der Bürger eingreift.“
Welche Vorbehalte gibt es?
Die Vertreter der drei Kommunalverbände äußerten vor allem eine Sorge: die Umsetzbarkeit. „Die Verwaltung steuert auf einen Kipppunkt zu“, sagte Gemeindetagspräsident Steffen Jäger mit Verweis auf knappe personelle und finanzielle Ressourcen.
Auch Susanne Nusser, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Städtetags, mahnte einen Abbau von Standards und Bürokratie an. Gerade zum Klimamaßnahmenregister sagte sie: „Es sollten keine falschen Hoffnungen und Erwartungen geweckt werden, die politisch und personell nicht erfüllt werden können.“
Davor warnte auch Jörg Knapp vom Fachverband Sanitär-Heizung-Klima. „Die Regelungsflut führt zu Überforderung und zu Frustration“, sagte er. „Wir müssen die Menschen mitnehmen, daran mangelt es bisher.“ Etwa beim Anschluss an Wärmenetze und dabei, ob diese mit Wärme aus Erneuerbaren Energiequellen gespeist werden müssten oder nicht.
Einen Anschlusszwang lehnte er ab. „Die gesetzliche Regelung sollte offen sein und nicht beschränken, was Energieträger oder Technologie betrifft.“ Er warnte vor einer Überforderung der Bürger. Um eine Wärmepumpe in einem Ein- oder Zweifamilienhaus zu installieren, fielen Kosten von bis zu 50.000 Euro an. Zusammen mit anderen Regeln wie der PV-Pflicht sprach er von bis zu 80.000 Euro. „Hier muss der Gesetzgeber helfen.“
Wie geht es nun weiter?
Kommenden Mittwoch will der Landtag die Reform verabschieden. Das Klimamaßnahmenregister soll laut Umweltministerium dann Mitte Februar folgen.