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Urteil

Kind verdurstet: Bundesanwaltschaft will härtere Strafe

Bayern / Lesedauer: 2 min

Im Prozess um ein verdurstetes jesidisches Mädchen gegen IS-Rückkehrerin Jennifer W. aus Lohne in Niedersachsen hat die Bundesanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ein härteres Urteil gefordert. Das Oberlandesgericht (OLG) München hätte bei der Strafzumessung nicht von strafmildernden Gründen ausgehen dürfen, sagte der Vertreter der Anklagebehörde am Donnerstag in Karlsruhe. Der BGH solle die zehnjährige Freiheitsstrafe aufheben.
Veröffentlicht:27.01.2023, 22:35
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Im Prozess um ein verdurstetes jesidisches Mädchen gegen IS-Rückkehrerin Jennifer W. aus Lohne in Niedersachsen hat die Bundesanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ein härteres Urteil gefordert. Das Oberlandesgericht (OLG) München hätte bei der Strafzumessung nicht von strafmildernden Gründen ausgehen dürfen, sagte der Vertreter der Anklagebehörde am Donnerstag in Karlsruhe. Der BGH solle die zehnjährige Freiheitsstrafe aufheben.

Der Ex-Mann der heute 31-Jährigen, Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat (IS), hatte das versklavte, fünf Jahre alte Kind im Sommer 2015 bei sengender Mittagssonne in einem Hof im Irak angekettet und sterben lassen. Das OLG sprach Jennifer W. im Oktober 2021 unter anderem eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig. Es ging von einem minderschweren Fall aus, weil die Angeklagte nur eingeschränkte Möglichkeiten gehabt habe, die Versklavung des Kindes und seiner Mutter zu beenden und sie erst sehr spät erkannt habe, dass das Mädchen sterben könnte.

Gegen das Urteil haben der Generalbundesanwalt und die 31-Jährige Revision eingelegt. Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert - die Verteidigung eine maximal zweijährige Haftstrafe mit der Argumentation, W. dürfe nur wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt werden.

«Es kommt heute zum Glück nicht oft vor, dass sich ein deutsches Strafgericht mit Sklaverei befassen muss», sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft bei der Revisionsverhandlung. Der dritte Strafsenat am BGH will sein Urteil am 9. März verkünden. Das Rechtsmittel der Angeklagten war nicht Teil der Verhandlung.