Erwachsenenstrafrecht
Erwachsenenstrafrecht für Heranwachsende stößt auf Widerstand
Stuttgart / Lesedauer: 4 min

Die Justizminister aus Baden-Württemberg und Bayern, Guido Wolf (CDU) und Winfried Bausback (CSU), wollen 18- bis 20-Jährige häufiger nach Erwachsenenstrafrecht behandeln. Für ihren Vorstoß wollen sie eine bundesweite Mehrheit finden, sagten die Justizminister im Interview mit der „Schwäbischen Zeitung“. Bei Fachleuten stoßen sie mit diesem Vorhaben auf Unverständnis.
Ein Vermerk des baden-württembergischen Justizministeriums, der der „ Schwäbischen Zeitung “ vorliegt, liefert Zahlen: 2016 wurden bundesweit in 60,7 Prozent der Heranwachsenden in Gerichtsverfahren nach dem Jugendstrafrecht behandelt (siehe Kasten). „Dabei stimmt mich besonders nachdenklich, dass gerade bei schweren Delikten die Anwendung von Jugendstrafrecht besonders häufig ist“, sagt Wolf. Beispielhaft kritisiert er, dass Heranwachsende, die einen Mord begangen haben, bundesweit in 80 Prozent aller Fälle nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. „Da frage ich mich schon, ob man bei einem 20-jährigen Mörder nicht davon ausgehen muss, dass er das Unrecht seines Tuns begreift und deshalb die strafrechtlichen Konsequenzen voll zu tragen hat.“
Das sei nicht im Sinne des Gesetzes, sagen die beiden Justizminister aus Süddeutschland. „Ich halte die strafrechtliche Sanktionierung von Heranwachsenden in der Praxis für unbefriedigend“, sagt Wolf. „Auch in der Öffentlichkeit stößt die Bestrafung nach Jugendstrafrecht gerade bei schweren Verbrechen, wie sie zuletzt große Aufmerksamkeit erlangt haben, auf wenig Verständnis.“
Grewe widerspricht
Dieses Argument lässt Matthias Grewe , Vorsitzender des Vereins der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg, nicht gelten. „Dass es Teile der Bevölkerung nicht verstehen, ist nur ein Argument unter vielen – und zwar eines, das nicht alleine ausschlaggebend sein sollte“, sagt der Direktor des Ravensburger Amtsgerichts. „Das Gesetz sieht bereits heute vor, dass für Heranwachsende in der Regel das Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.“ Dass trotzdem meistens das Jugendstrafrecht angewendet werde, basiere auf umfangreichen Gutachten, die von der Jugendgerichtshilfe für jeden Einzelfall sorgfältig erstellt würden. „In den allermeisten Fällen entspricht das den Anträgen der Staatsanwaltschaft“, sagt Grewe. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür sind, dass der Heranwachsende in seiner Entwicklung verzögert ist oder es sich um typische Jugendverfehlungen handelt.
Jörg Kinzig, Direktor des Instituts für Kriminologie an der Universität Tübingen, widerspricht Wolfs und Bausbacks Ansicht, dass Gerichte Heranwachsende oft zu Unrecht als Jugendliche behandelten. „Eine deutliche Mehrheit derer, die sich mit Jugendstrafrecht befassen, würde dem nicht zustimmen“, sagt er. Zumal es gerade bei schweren Delikten in den vergangenen Jahren Verschärfungen gab. „Bei Mord und einer besonderen Schwere der Schuld sind die Gerichte zum Beispiel schon heute in der Lage, die Höchststrafe von 15 Jahren Gefängnis zu verhängen, wenn ein Heranwachsender nach Jugendstrafrecht verurteilt wird.“ Zuvor lag das Limit bei zehn Jahren.
"Populistischer Mist"
Kinzig sieht keinen Grund für eine Verschärfung der Gesetze. Manche Zahlen in der Kriminalitätsstatistik seien aufgrund des Zuzugs junger Männer zwar angestiegen, doch gerade die schwere Jugendkriminalität sei im Langzeittrend rückläufig. Deshalb kritisiert er den Vorstoß der Justizminister. „Manche bezeichnen das als Kriminalpolitik im Blindflug. Sie basiert auf einem Zeitgeist, der heißt: Viel Strafe hilft viel. Dafür gibt es aber keinerlei Belege.“ Er warnt davor, pauschal das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Dann stünden als Sanktionen nur noch eine Geldstrafe oder Gefängnis zur Auswahl. Im Jugendstrafrecht gebe es viel flexiblere Möglichkeiten der Bestrafung – vor allem auch mit Blick auf die Resozialisierung.
Darauf verweist auch Klaus Schulz, Anwalt für Strafrecht in Ravensburg: Er bezeichnet die Forderung der Minister als „populistischen Mist“. In einer Mail an die „Schwäbische Zeitung“ schreibt er, dass das Jugendstrafrecht nicht milder sei, „sondern es eröffnet dem Jugendrichter viel mehr Möglichkeiten (Arrest, Arbeitsauflagen, Weisungen, Vorbewährung etc.), die es im Erwachsenenstrafrecht nicht gibt.“ Oft wünsche er sich derlei Möglichkeiten auch für ältere Delinquenten, da Freiheitsstrafe oft zu Arbeitslosigkeit führe, eine Bewährungsstrafe indes nicht wirksam, weil nicht spürbar sei.
„Ich will gar nicht bestreiten, dass es durchaus Fälle geben kann, in denen die Anwendung von Jugendstrafrecht sinnvoll ist“, sagt Wolf. Dabei müsse es sich aber um eng umgrenzte Ausnahmen handeln, und das müsse sich auch im Gesetzestext widerspiegeln. „Ich denke hier an Fälle, in denen eine ganz erhebliche Verzögerung der geistigen und moralischen Entwicklung vorliegt. In der großen Mehrheit der Fälle muss jedoch das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen.“
Inhaltlich will sich Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) zum Vorstoß seines Kabinettsmitglieds Wolf nicht äußern. „Ich bewerte das noch gar nicht“, sagt er. Es beschäftigt ihn offenbar, denn er lässt das Thema von seinen zuständigen Mitarbeitern im Staatsministerium prüfen.