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Koalitionsvertrag

Jungen Menschen eine Stimme geben

Stuttgart / Lesedauer: 3 min

In Baden-Württemberg sollen ab 2014 schon 16-Jährige die Gemeinderäte wählen können
Veröffentlicht:03.11.2012, 14:15

Von:
  • Schwäbische.de
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In Baden-Württemberg sollen bei der Kommunalwahl im Jahr 2014 auch schon Jugendliche ab 16 Jahren Gemeinde- und Kreisräte wählen können. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, der am Dienstag im grün-roten Kabinett in Stuttgart verabschiedet werden soll. Mit dieser Änderung des Kommunalwahlrechtes setzt die Landesregierung eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um.

Innenminister Reinhold Gall ( SPD ) wollte die Pläne nicht kommentieren. In der Begründung des Entwurfes, der der Schwäbischen Zeitung vorliegt, heißt es: „Aus staats- und gesellschaftspolitischen Gründen ist es wichtig, junge Menschen frühzeitig in demokratische Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Jugendliche sollen sich auf kommunaler Ebene stärker in diese Prozesse einbringen und aktiv an der Willensbildung beteiligen können, zumal Entscheidungen in den kommunalen Gremien weitreichende Konsequenzen für die nächste Generation haben können.“

Der Dachverband der Jugendgemeinderäte begrüßte die Pläne von Grün-Rot. „Ich sehe das Ganze positiv, weil man damit junge Menschen ein bisschen mehr am kommunalen Geschehen beteiligen kann“, sagte Sprecher Marcel Wolf der Schwäbischen Zeitung . „Überall wird immer von der Politikverdrossenheit bei Jugendlichen gesprochen, aber das stimmt so nicht. Man muss die Jugendlichen einfach frühzeitig beteiligen.“ Wolf, der sich auch in der Schülerunion engagiert, sprach sich zudem dafür aus, das Wahlalter bei Landtags- und Bundestagswahlen ebenfalls auf 16 Jahre abzusenken.

Nach dem Gesetzentwurf des Innenministeriums soll die Änderung des Wahlalters auch für Bürgermeisterwahlen und Bürgerentscheide gelten. Beim passiven Wahlrecht soll das Mindestalter allerdings bei 18 Jahren bleiben. Somit dürfen weiter nur Volljährige für einen Gemeinderat kandidieren. Auch die Landtagswahl 2016 bleibt von der Änderung unberührt. Für eine Überarbeitung des Landtagswahlrechtes bräuchte die Landesregierung eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag und damit Stimmen der Opposition.

Das Thema Frauen-Quote ist ebenfalls nicht Bestandteil der Gesetzesänderung. Noch am Mittwoch hatte ein parteiübergreifendes Bündnis für eine gesetzlich festgeschriebene Quote für Frauen auf Kommunalwahllisten geworben. Grün-Rot ist sich derzeit nicht einig darüber, ob sich diese Vorschrift verfassungskonform umsetzen lässt. Die Grünen meinen ja, das SPD-geführte Innenministerium meint nein. Ende November wird ein weiteres Gutachten im Auftrag der SPD-Landtagsfraktion erwartet.

Die CDU äußerte sich gestern kritisch zu den grün-roten Plänen. „Einer Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen steht die CDU-Landtagsfraktion eher skeptisch gegenüber“, teilte Karl Klein, kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, mit. „Die Teilnahme an einer Wahl ist ein bedeutender Akt und ein herausragend wichtiges demokratisches Instrument.“ Die CDU pocht weiter auf die Vollendung des 18. Lebensjahres.

Von dem niedrigeren Wahlalter wären nach derzeitigem Stand rund 212 000 Jugendliche im Land betroffen. Die Kommunen müssten laut Gesetzentwurf mit Mehrkosten in Höhe von rund 290 000 Euro rechnen, die Landkreise mit rund 30 000 Euro. Immerhin müssten in dem Fall auch mehr Wähler angeschrieben werden.

Mit der Änderung beschreitet Baden-Württemberg keinen völlig neuen Weg. Bereits sechs Länder haben das Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre abgesenkt: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In Bayern ist die Absenkung des Wahlalters dagegen schon seit Jahren kein Thema mehr.