Haftstrafe
Amtsgericht Wangen verurteilt 53-Jährigen wegen sexueller Nötigung
Wangen / Lesedauer: 3 min

Ingrid Kraft-Bounin
Unter Tränen hat eine junge Frau jüngst vor dem Wangener Amtsgericht berichtet, wie es ihr heute geht. Sie habe die sexuelle Nötigung, die der Angeklagte ihr im August 2022 angetan habe, anfangs verdrängt.
Doch dann sei sie immer mehr von Schlafproblemen und Alpträumen heimgesucht worden, könne sich kaum noch konzentrieren und falle bei der Ausbildung zur Physiotherapeutin häufig aus. Mit einer Traumatherapie versuche sie inzwischen, das Geschehene zu verarbeiten.
Ins Zimmer gelockt
Der Vorfall ereignete sich in einer Reha-Einrichtung in der Region, wo sich der heute 53-jährige Angeklagte und die junge Frau zufällig begegneten. Gemeinsam mit anderen Patienten verbrachte man den Abend, bevor der Angeklagte die Geschädigte in sein Zimmer zum Film-Anschauen einlud.
Dort verriegelte er die Tür, stieß sie aufs Bett und verlangte sexuelle Handlungen von ihr. Er legte sich auf sie, drückte ihre Beine auseinander und rieb sich an ihr, versuchte sie zu küssen und ihr die Hose auszuziehen. Sie wehrte sich nach Kräften und sagte ihm wiederholt, dass sie das nicht will. Schließlich gelang es ihr, sich zu befreien, die Tür zu öffnen und aus dem Zimmer zu entkommen.
Es herrscht kein Zweifel
Das Gericht ließ von Anfang an keinen Zweifel am Tatbestand der sexuellen Nötigung und unterbreitete dem Angeklagten im Falle eines Geständnisses einen Verständigungsvorschlag. Der sah eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und sechs Monaten und einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung sowie einer Schmerzensgeldzahlung vor. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte stimmten diesem Vorschlag zu.
Der Angeklagte ließ daraufhin durch seinen Anwalt erklären, dass er die Vorwürfe vollumfänglich einräume und dass er den Vorfall bedauere. Damit ersparte er der psychisch belasteten jungen Frau, die mit eigenem Anwalt auch als Nebenklägerin auftrat, eine detaillierte Schilderung der Tat vor Gericht sowie allen Beteiligten eine umfangreiche Zeugenbefragung.
Die Plädoyers
Der Staatsanwalt, der keinerlei Zweifel am Tathergang äußerte, plädierte auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung. Es sei eine massive Tat gewesen, unter deren Folgen die Geschädigte noch heute leide. Der Angeklagte sei äußerst planmäßig vorgegangen. Außerdem forderte der Staatsanwalt ein Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro für die junge Frau. Der Anwalt des Angeklagten hielt hingegen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung für angemessen.
Das Urteil
Das Gericht verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung und zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro. Der Angeklagte hat außerdem die Kosten des Verfahrens zu tragen, auch die der Nebenklägerin.