Kißlegg bekommt bald Tempo-30-Schilder
Kißlegg / Lesedauer: 2 min

In den nächsten Wochen wird Kißlegg in der Herren- und Schlossstraße ganztägig zur Tempo-30-Zone . Dies hat der Kißlegger Bürgermeister Dieter Krattenmacher am Donnerstag mitgeteilt.
Es sei eine „verkehrsrechtliche Anordnung“ vom Landratsamt Ravensburg . Diese ist allerdings im Sinne des Bürgermeisters. Im Zuge der Untersuchungen und der sogenannten Betroffenheitsanalyse zum Lärmaktionsplan hatte man festgestellt, dass es in der Schloss- und Herrenstraße deutlich zu laut ist, tagsüber wie auch nachts (wir berichteten). In vielen Fällen sei der Lärmpegel von mehr als 65 Dezibel (dB) oder gar 70 dB pro Tag errechnet worden. In der Gemeinderatssitzung Anfang Juli 2015 hatte deshalb Krattenmacher gefordert, dass man sobald wie möglich Tempo-30-Schilder aufstellt, noch bevor der Lärmaktionsplan in Kraft tritt.
Ortsumgehung bleibt Thema
Hintergrund der „vorgezogenen Maßnahme des Lärmaktionsplans“ sei der „Schutz der Anwohner vor zu hoher Lärmbelastung“. Krattenmacher glaubt: „Für die Anwohner wird es vor allem bei Nacht eine große Erleichterung sein.“ Er sagt allerdings auch, dass dies nur eine „Linderung des Problems ist, nicht die Lösung“. Er will sich nach wie vor für eine Ortsumgehung einsetzen, damit der Schwerlastverkehr nicht mehr durch den Ort fährt. Aber Krattenmacher hofft, durch die Tempo-30-Anordnung zumindest die Lärmspitzen wegzubekommen. Vor allem würden dann die LKW nachts nicht mehr so schnell durch den Ort fahren.
Maßnahme gilt wohl nur zwei Jahre
Nicht ganz zufrieden ist Krattenmacher mit dem ausgewählten Bereich vom „Lindenbergele“ (Herrenstraße ab Abzweigung Emmelhofer Straße) bis zum Bahnübergang in der Schlossstraße. „Wir hätten uns erhofft, dass auch im Bereich der Grundschule und Turnhalle schon Tempo 30 gilt“, sagt Krattenmacher.
Ohnehin gilt die Maßnahme nur, bis ein „lärmreduzierender Belag“ verlegt ist, sagt Franz Hirth, Sprecher des Landratsamts. Dies sei wohl bei der nächsten anstehenden Fahrbahnsanierung im Jahr 2018 geplant.