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Windrad

Nur Oberschwarzach bleibt drin

Bad Wurzach / Lesedauer: 3 min

Regionalverband hat mögliche Windkraftstandorte untersucht – drei von vier Gebieten fallen aus dem Plan raus
Veröffentlicht:24.07.2012, 15:45

Von:
  • Schwäbische.de
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Das Thema Windrad dreht sich weiter: Kürzlich hat der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben seinen jüngsten Vorschlag für Windkraftstandorte vorgestellt (die SZ berichtete). Darin enthalten ist eine Vorauswahl von geeigneten und ausgeschlossenen Lagen. Von 40 untersuchten Standorten sind noch 24 übrig geblieben.

In Bad Wurzach wurden vier mögliche Lagen untersucht – und drei bei näherer Betrachtung wieder verworfen. Dazu gehören Rohrbach, Eintürnen und Bad Wurzach, genauer gesagt Untergreut. Einzig das Gelände bei Oberschwarzach , an der Gemarkungsgrenze zu Ellwangen und Füramoos, soll als Vorranggebiet weiter verfolgt werden. „Bad Wurzach ist sehr zurückhaltend bedacht worden“, sagte Harald Winkelhausen vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben am Dienstag der Schwäbischen Zeitung. Ein Grund dafür sei, dass es anderswo besser geeignete Standorte gebe, mit denen die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden könnten.

Warum wurden nur vier Standorte untersucht und nicht zehn, von denen ursprünglich mal die Rede war? Harald Winkelhausen erklärt: Um eine gewisse Konzentration zu erreichen, habe man bei dieser jüngsten Untersuchung nur die Standorte berücksichtigt, auf denen Platz für mindestens drei Windkraftanlagen der aktuellen Bauart, sprich 140 Metern Nabenhöhe, ist. So sei zum Beispiel das Gebiet bei Adelshofen, wo ja schon zwei ältere Windräder stehen, gar nicht untersucht worden, weil dort nur noch Platz für ein neues Rad sei.

Die Fläche bei Oberschwarzach ist 51 Hektar groß und böte laut Regionalverband Platz für drei Windräder. Das Gebiet sei ausreichend windhöffig, im Durchschnitt liegen die Windgeschwindigkeiten dort in 140 Metern Höhe zwischen 5,5 und 5,75 Metern pro Sekunde. Zwar seien die Anschlusskosten ans Netz nach Einschätzung der EnBW dort „sehr hoch“. Allerdings sei das „Konfliktpotenzial mit der Umwelt vergleichsweise gering“. Deshalb sei „die Ausweisung des Standorts als Vorranggebiet (…) vertretbar. Das geht aus den Unterlagen hervor, die der Regionalverband auf seiner Internetseite zum Herunterladen bereitgestellt hat.

Bei den drei anderen genannten Standorten haben die Untersuchungen zu anderen Erkenntnissen geführt. Auch wenn dort genügend Wind weht und die Anschlusskosten zum Teil günstiger wären, so seien dort die nachteiligen Auswirkungen auf die Landschaft besonders groß und würden wegen der Einzigartigkeit des Wurzacher Beckens besonders schwer wiegen. Der Regionalverband hält deshalb die Ausweisung dieser Standorte als Vorranggebiete für „nicht vertretbar“ und rät davon ab, sie bei der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie weiter zu verfolgen.

Heißt das, alle anderen ursprünglich angedachten Standorte sind jetzt vom Tisch? Jein. Zum einen gibt es das Prinzip der Ausschlussgebiete nicht mehr. Das bedeutet, auch außerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete sind Windkraftanlagen möglich, sofern sie die üblichen Kriterien erfüllen (Abstand zur Wohnbebauung, keine Beeinträchtigung von Flora und Fauna und ähnliches). Zum anderen wird der bestehende Plan zum Jahresende aufgehoben, dann sind auch Einzelanträge möglich. Das heißt, Investoren können einen Bauantrag für jedes beliebige Gebiet stellen. Die Entscheidung liegt dann beim Landratsamt Ravensburg. Das – und jetzt kommt das „aber“ – hat bereits im März dieses Jahres signalisiert, dass es aus Landschaftsschutzgründen keine Windkraftanlagen auf den Höhenzügen rund um das Wurzacher Becken genehmigen möchte (die SZ berichtete). Und: Auch wenn ein Standort als Vorranggebiet ausgewiesen ist, bedeutet das nicht automatisch, dass Windkraftanlagen dort zwingend genehmigt werden müssen. Sollte sich herausstellen, dass es dort einen Grund gibt, der dem Bau entgegensteht und der bis jetzt übersehen wurde (zum Beispiel das Vorkommen einer seltenen Tierart), wäre das Vorranggebiet hinfällig.

Es ist also nach wie vor vieles offen in Sachen Windkraft. Der jüngst beschlossene Entwurf des Teilregionalplans mit den 24 vorgeschlagenen Standorten inklusive Oberschwarzach auf Wurzacher Gemarkung liegt aus. Die Träger öffentlicher Belange, darunter auch die Stadt Bad Wurzach , hat nun die Gelegenheit, Stellung dazu zu nehmen. Der Teilregionalplan soll dann nach Abwägung aller Stellungnahmen voraussichtlich am 7. Dezember beschlossen werden.