StartseiteRegionalRegion SigmaringenSigmaringenGemeinden müssen für Hunde und Katzen zahlen

Tierheim

Gemeinden müssen für Hunde und Katzen zahlen

Sigmaringen / Lesedauer: 2 min

Der Landkreis als Träger des Tierheims erhebt inzwischen Gebühren für die Einlieferung von Fundtieren
Veröffentlicht:05.11.2012, 19:10

Von:
Artikel teilen:

Was passiert künftig mit den streunenden Vierbeinern? Bei der Unterbringung im Tierheim müssen die Gemeinden nun dem Landkreis die anfallenden Kosten ersetzen. Das kann auf die Dauer teuer werden. Über die Veränderungen bei der Aufnahme von Fundtieren im Kreistierheim Sigmaringen haben die Bürgermeister ihre Gemeinderäte informiert.

Über die Höhe der Entgelte wurde der Verwaltungs- und Sozialausschuss des Kreistags bereits im Juni informiert. Für jeden streunenden Hund werden nun 15 Euro, für jede Katze acht Euro pro Tag für Unterbringung und Futter in Rechnung gestellt. Pro Monat werden derzeit etwa zwölf bis 13 Katzen abgegeben. Wenn ein herrenloses Tier gefunden wird, muss sich ab jetzt die Gemeinde darum kümmern. Zuerst stehen Vermittlungsversuche an. Wenn diese erfolglos bleiben, kommt das Tier ins Heim.

Die Fundtiere der Gemeinden werden nur noch gegen Übernahme der Kosten ins Tierheim aufgenommen, da die Gemeinden als Ortspolizeibehörde dafür zuständig sind. Normalerweise wird das Tierheim von Tierschutzvereinen und Initiativen betrieben. Das Kreistierheim in Sigmaringen ist jedoch eine Freiwilligkeitsleistung des Landkreises und somit der einzige Kreis in Baden-Württemberg, der eine solche Einrichtung in Eigenregie betreibt.

Die Gemeinden reagieren sehr unterschiedlich auf die neuen Kostenregelungen, „Es gibt Gemeinden die die Entgeltregeln akzeptieren, andere haben da Probleme“ sagt Karlheinz Fahlbusch vom Landratsamt Sigmaringen. Eine rechtliche Verpflichtung, Fundtiere im Tierheim abzugeben, gibt es nicht. Die Belegung des Tierheims ist also nicht zwingend. In erster Linie versuchen die Gemeinden die Fundtiere zu vermitteln, erst in zweiter Linie werden sie ins Tierheim gebracht. Bei der Beratung für den Haushalt des Tierheims 2012 wurde das zu hohe Defizit von rund 170 000 Euro jährlich im Kreistag beklagt. Die neue Regelung folgt dem Grundsatz: „Wer das Tierheim beansprucht, der soll auch für die Kosten aufkommen.“ Eine Finanzierung über eine Umlage oder über Steuern komme derzeit nicht in Frage, heißt es im Landratsamt.

Am 1. August 2012 ist die neue Regelung in Kraft getreten, somit werden die Kosten auf den Verursacher umgelegt. Es gibt im Tierheim trotzdem keine volle Kostenabdeckung, weil manche Tiere schon sehr lange im Tierheim sind und es für diese keinen Kostenersatz gibt. Zurzeit stehen größere Investitionen an, was das Katzenhaus des Tierheims betrifft denn so wie es jetzt ist, entspricht es nicht mehr dem Standard.