Politik
Lauterbachs Pläne beängstigen die Länder
Berlin / Lesedauer: 2 min

Andreas Becker
Dass Lauterbach seine Krankenhaustransparenzgesetz verwirklicht, wird er am Mittwoch beweisen — dann nämlich tritt der Bundesgesundheitsminister vor die Hauptstadtpresse in Berlin und wird Einzelheiten seines Planes verkünden. „Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz flankiert die Bundesregierung die geplante Krankenhausreform. Das Gesetz ist Basis für die geplante Veröffentlichung von Struktur– und Leistungsdaten der Krankenhäuser in Deutschland.
Patientinnen und Patienten sollen erkennen können, welches Krankenhaus in ihrer Nähe welche Leistungen anbietet, und wie diese Klinik im Hinblick auf Qualität sowie ärztliche und pflegerische Personalausstattung abschneidet“, betonte Lauterbach am Montag im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“.
Das steht im Gesetz
Mit dem Gesetz würden die Krankenhäuser verpflichtet, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) künftig folgende ergänzende Angaben zu übermitteln: Zuordnung von Leistungen zu Leistungsgruppen, Standortbezug bei Diagnosen und Prozeduren, Daten zum Pflegepersonal sowie Daten zum ärztlichen Personal.
In den Ländern geht nun die Angst um, dass einzelne Kliniken gegebenenfalls stigmatisiert werden könnten — Motto: Hier gibt es weniger Personal, dort auch mal Komplikationen bei einer Operation — und die Patienten sich daraufhin eine andere Klinik suchen.
Länder reagieren verärgert
Auf Nachfrage reagierte der baden–württembergischen Gesundheitsminister und amtierende Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Manne Lucha (Grüne), verschnupft auf den Lauterbach–Vorstoß. „Der Entwurf zum Transparenzgesetz in der Form, wie er uns aktuell aus dem Bundesgesundheitsministerium vorliegt, würde eine Vorwegnahme der Krankenhausreform darstellen. Das kann jedoch nicht beabsichtigt sein, da man sich einig ist, dass auch das Transparenzgesetz die Planungshoheit der Länder wahren muss.“
Der Bund sollte besser auf bestehende Transparenzinstrumenten wie den Qualitätsberichten der Krankenhäuser und der „weißen Liste“ der Krankenhäuser aufbauen, forderte Lucha. „Zumal sich der Gesetzentwurf in der jetzt vorgelegten Fassung auf eben die Leistungsgruppen beruft, die im Zuge der Krankenhausreform ja erst noch durch die Länder zugewiesen werden müssen.“