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Eingriffsmöglichkeit

Ab Herbst könnten wieder strengere Corona-Regeln gelten

Politik / Lesedauer: 3 min

Sollten im Herbst die Corona-Infektionszahlen steigen, hat das Bundeskabinett jetzt den Weg frei gemacht für strengere Regelungen. Ob und wie eine Maskenpflicht dann möglich ist.
Veröffentlicht:24.08.2022, 13:03

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Die Bundesregierung hat wieder schärfere staatliche Eingriffsmöglichkeiten für eine erwartete Corona-Welle im Herbst und Winter auf den Weg gebracht. Die vom Kabinett gebilligten Pläne sehen unter anderem eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vor. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Personal sollen auch medizinische Masken tragen können. In Kliniken und Pflegeheimen soll bundesweit Maskenpflicht gelten; dort soll man vor dem Zutritt auch einen negativen Corona-Test nachweisen müssen.

Die Länder sollen zudem vom 1. Oktober bis 7. April abgestuft nach Infektionslage weitere Schutzvorgaben anordnen können. Dazu zählen Maskenpflichten in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs sowie in weiteren öffentlich zugänglichen Innenräumen. Eine zwingende Ausnahme von einer Maskenpflicht soll es geben, wenn man beim Besuch von Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen und in der Gastronomie einen negativen Test vorzeigt. Zudem können Ausnahmen von der Maskenpflicht mit Nachweisen einer erst kürzlichen Impfung oder Genesung möglich gemacht werden.

In einer zweiten, schärferen Stufe könnte außerdem eine Maskenpflicht ohne Ausnahmen, sowie Abstandsgebote und Obergrenzen für die sich in Innenräumen aufhaltende Menschenanzahl eingeführt werden.

Buschmann nennt es „maßvolles Konzept“

Die geplanten Regeln gehen auf ein Konzept von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) von Anfang August zurück. In einer Pressekonferenz am Mittwoch haben sie die geplanten schärferen Corona-Regeln für den Herbst verteidigt. „Wir müssen uns vorbereiten auf eine Lage, wie sie mutmaßlich im Herbst/Winter eintreten kann“, sagte Buschmann. Es handele sich um „ein gutes, moderates und maßvolles Konzept“. Lauterbach sagte, es werde „ein breites Instrumentarium“ zur Verfügung stehen.

Die Länder bekämen alle Möglichkeiten, angepasst zu reagieren. Es bleibe das Ziel der Corona-Politik, hohe Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen zu vermeiden. Buschmann sagte, viele hätten das Gefühl: „Kann dieser ganze Mist nicht einfach vorbei sein.“ Doch er meinte: „Das Virus ist eben nicht weg.“ Im Grunde ordne der Bund nur höhere Standards in Heimen an. „Alles andere, was wir vorsehen, sind ja reine Rechtsgrundlagen, also Optionen, die die Länder ziehen können, aber nicht müssen.“ Die Länder könnten immer auch weniger machen.

Keine Schulschließungen mehr

„Ich hoffe, dass es nicht eingesetzt werden muss, aber es muss eingesetzt werden können“, sagte Lauterbach . Gleichzeitig betonte er, dass ein Lockdown oder Schulschließungen nicht vorgesehen seien. Mit einem von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Flickenteppich an Regelungen rechne er nicht.

Justizminister Buschmann erklärte, man sei nicht mehr in einer Phase, in der jede einzelne Infektion verhindert werden wolle, sondern die Devise laute nun „flatten the curve auf einem etwas höheren Niveau“. Mit den flexiblen Regelungen soll das möglich sein. Lauterbach fasst sie zusammen mit: „Weniger Regeln, aber leichter und schneller einzusetzen.“

Der vom Kabinett gebilligte Entwurf geht nun in den Bundestag und könnte dort am 8. September beschlossen werden. Zustimmen muss dann auch noch der Bundesrat.