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Gasumlage

Gasumlage soll kommen: Das müssen Sie als Verbraucher zu den neuen Kosten wissen

Politik / Lesedauer: 5 min

Gas wird immer teurer, auf die Verbraucher kommen enorme Mehrkosten zu. Die Bundesregierung hat nun einen Plan zur Verteilung der Belastungen ausgearbeitet. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Veröffentlicht:05.08.2022, 08:07

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Gas wird immer teurer, auf die Verbraucher kommen enorme Mehrkosten zu. Die Bundesregierung hat nun einen Plan zur Verteilung der Belastungen ausgearbeitet. Doch um was geht es bei der sogenannten Gasumlage genau?

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was ist die Gasumlage?

Die Gasumlage ist eine staatliche Umlage, die für eine gerechte Verteilung der Belastungen sorgen soll. Damit will die Bundesregierung einen Zusammenbruch von Importeuren als Folge stark gedrosselter russischer Gaslieferungen verhindern. Mit der Gasumlage wird Gas gekauft, das die ausgefallenen Lieferungen des vertraglich vereinbarten Gases aus Russland ersetzen soll.

Welche Kosten kommen auf die Verbraucher zu?

Das ist noch nicht ganz klar. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte eine Spanne von 1,5 bis 5 Cent pro Kilowattstunde genannt. Die genaue Höhe der Gasumlage soll bis zum 15. August ermittelt werden. Nach aktuellem Stand müsste also ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 5.000 Kilowattstunden im schlimmsten Fall also mit Mehrkosten in Höhe von 250 Euro rechnen. Hinzu käme noch die Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Allerdings fordert Habeck hier das von Christian Lindner (FDP) geführte Finanzministerium auf, Optionen für eine Mehrwertsteuer-Befreiung auf die Gasumlage auszuarbeiten.

Wann soll die Gasumlage kommen?

Die Gasumlage soll zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten und am 30. September 2024 auslaufen. Bis dahin werden Erstattungsansprüche von Unternehmen berücksichtigt, die bis zum 1. April 2024 geltend gemacht und geprüft worden sind.

Die Gas-Preise wurden ja schon erhöht. Wird die Gasumlage damit verrechnet oder kommt sie noch dazu?

Sie wird für die Verbraucher zusätzlich anfallen. "Das ist kein leichter Schritt, aber die Umlage erlaubt damit eine gleichmäßigere Verteilung der Lasten", argumentiert die Bundesregierung . Die Kosten allein auf jene Unternehmen umzulegen, die das meiste Gas benötigen, würde "zu extremen Diskrepanzen führen und in der Wirtschaft zu Wettbewerbsverzerrungen". Die Ampel-Koalition nennt dazu als Beispiel einen Glashersteller, der dann "um ein vielfaches höhere Preise zahlen" müsste, ein anderer Betrieb hingegen nicht.

Sind auch Kunden von Fernwärme betroffen?

Derzeit nicht. Diese Frage soll aber noch juristisch geklärt werden.

Ich habe in meinem Vertrag aber eine Festpreis-Klausel. Gilt die weiter?

Nach Plänen der Bundesregierung nicht. Sie will alle Haushalte mit Gas-Bezug gleichermaßen belasten, um für Gerechtigkeit zu sorgen. Ob das rechtlich umsetzbar ist, ist allerdings unklar und muss noch geprüft werden. Aus diesem Grund wird die Gasumlage auch nicht gleich nach dem 1. Oktober auf den Rechnungen sichtbar sein. Es gebe "aus Verbraucherschutzgründen Ankündigungsfristen im Energiewirtschaftsgesetz von 4-6 Wochen, die eingehalten werden müssen", erklärt dazu die Bundesregierung. Klar sein dürfte aber wohl, dass sich die Gasumlage für allen übrigen Kunden nochmals erhöhen dürfte, wenn viele Haushalte mit Fernwärme und Festpreis-Klauseln, die immerhin laut den Energieverbänden BDEW und VKU rund ein Viertel der Kunden ausmachen, als Kostenträger wegfallen würden.

Müssen auch Gas-Unternehmen Lasten tragen oder nur die Verbraucher?

Gas-Importeure werden auch zur Verantwortung gezogen. Bis zum 1. Oktober 2022 müssen sie die Verluste aus der Ersatzbeschaffung nach den Plänen der Bundesregierung zu 100 Prozent selbst tragen. Erst für ausgefallene Lieferungen ab dem 1. Oktober 2022 können sie die Differenz aus dem Bezugspreis für die ausgefallenen Liefermengen und den Kosten der ersatzbeschafften Mengen bis zu 90 Prozent erstattet bekommen. 10 Prozent der Kosten bleiben also bei den Unternehmen.

Wie wird die Gasumlage berechnet?

Die Höhe ergibt sich den Plänen der Bundesregierung nach vor allem aus der Menge des eingekauften Gases und des dazu anfallenden Beschaffungspreises. Zudem spielt natürlich die Nachfrage eine wesentliche Rolle.

Wann wird die Gasumlage abgerechnet?

Die Umlage wird monatlich abgerechnet und kann alle drei Monate angepasst werden.

Was, wenn Russland wieder ohne Beschränkungen Gas liefert?

Sollte Russland seine vertraglich zugesicherten Mengen wieder vollumfänglich nach Deutschland liefern, fällt die Preisanpassung weg.

Wie sind die Reaktionen auf die Pläne zur Gasumlage?

  • Reaktionen aus der Opposition

Aus der Opposition gibt es Kritik. Sie will die Pläne so nicht akzeptieren. "Die jetzt im Bundeskabinett beschlossene Gasumlage hat erhebliche handwerkliche Fehler. Sie ist zudem nicht fair", sagt etwa der stellvertretende Chef der Unionsfraktion, Jens Spahn. Er verwies darauf, dass die Menschen Entlastungen erwarten würden, keine zusätzlichen Belastungen. Zudem kritisierte Spahn, dass der Staat über die Mehrwertsteuer noch mitverdienen würde.

  • Reaktionen aus der Bundesregierung

Aus Kreisen des von Robert Habeck (Grüne) geführten Wirtschaftsministeriums hieß es dazu, es sei wichtig, dass auf die Umlage keine Mehrwertsteuer erhoben werde. Dies sei "nicht vermittelbar". Hier sei nun das FDP-geführten Finanzministerium am Zug.

  • Reaktionen aus der Industrie

Kritik zur Umlage kam auch aus der Industrie. VDA-Präsidentin Hildegard Müller räumte zwar ein: "Die beschlossenen Regelungen zur Gasumlage sind ein notwendiges Übel, um die Energieversorgung Deutschlands aufrechtzuerhalten". Aber: Für eine faire Lastenverteilung hätte die Bundesregierung auch die Energiewirtschaft stärker in die Pflicht nehmen müssen. Stattdessen sollten Unternehmen und Privatverbraucher über die Maßen belastet werden. Die Chefin des Verbands der Automobilindustrie forderte für die Industrie weitere Entlastungen wie eine Absenkung der Stromsteuer. Darüber hinaus brauche es eine Härtefallregelung, um existenzgefährdende Belastungen für die Unternehmen auszuschließen.

  • Reaktionen aus der Energiewirtschaft

Die Energieverbände BDEW und VKU forderten die Bundesregierung zu Nachbesserungen auf. Sie warnten in einem Brief an Habeck, der der dpa vorlag, die Preisanpassung könne gegenüber Kunden mit Verträgen ohne Anpassungsmöglichkeit bis zum 1. Oktober nicht durchgesetzt werden. Das betreffe durchschnittlich rund 25 Prozent der Haushaltskunden. Bei Festpreisverträgen drohe ein Totalausfall, wenn die Umlage vertraglich nicht weitergegeben werden könne.