Migrationspakt
Migrationspakt ist ohne rechtliche Bindekraft
Ravensburg / Lesedauer: 2 min

Der Migrationspakt hat keine rechtliche Bindekraft und kann kein Völkergewohnheitsrecht begründen, sagt Daniel Thym (Foto: oh), Völkerrechtsprofessor an der Uni Konstanz . Ulrich Mendelin befragte ihn.
Herr Thym, allenthalben wird betont, der UN-Migrationspakt greife nicht in die Souveränität der Staaten ein. Kann es sein, dass dies indirekt doch geschieht, etwa indem Gerichte den Pakt für die Rechtsprechung heranziehen?
Der Pakt ist rechtlich nicht verbindlich. Man kann ihn nutzen, um politischen Druck aufzubauen. Dass Richter sich auf den Pakt beziehen, halte ich aber für abwegig. Dafür sind die Aussagen darin viel zu abstrakt, die Gerichte bräuchten sehr viel konkretere Vorgaben.
Kann sich aus dem Pakt ein rechtlich verbindliches Völkergewohnheitsrecht entwickeln?
Das Institut des Völkergewohnheitsrechts gibt es in der Tat, und es gibt auch Fälle, in denen internationale Gerichte sich auf an sich unverbindliche UN-Dokumente berufen. Allerdings ist der UN-Migrationspakt hierfür viel zu allgemein gehalten. Außerdem bräuchte es für Völkergewohnheitsrecht einen umfassenden Konsens der wichtigsten Länder, der hier nicht vorliegt, weil wichtige Länder wie die USA nicht dabei sind. Ein solches Dokument wird alleine nie ausreichen.
Im Textentwurf für den Pakt werden viele Anforderungen an Staaten gestellt – aber nicht an die Migranten. Wie kommt dieses Ungleichgewicht zustande?
Es ist in erster Linie ein zwischenstaatliches Dokument, in dem die Staaten ihre Interessen abgeglichen haben. Migranten kommen nur als Rechteinhaber und als potenzielle Opfer vor. Da ist das Papier in der Tat einseitig. Ich hätte mir gewünscht, dass Integration nicht nur als eine Bringschuld der Aufnahmegesellschaft präsentiert wird. Auch der Migrant muss daran mitwirken.
Laut dem Pakt sollen ethische Standards in der Berichterstattung über Migranten sichergestellt werden. Kritiker leiten daraus eine Gefährdung der Meinungsfreiheit ab. Zu Recht?
Juristisch nein. Die Forderungen im Pakt, etwa beim Verbot von Hasskriminalität, sind genau das, was wir in Deutschland in den Gesetzen ohnehin schon haben. Dennoch spricht die Kritik einen relevanten Punkt an. In dem Pakt finden sich ganz viele Einzelheiten, die gar nicht als Rechtspflicht formuliert sind, die aber konkrete Vorschläge sind. Da hätte sich die UN sicherlich einen Gefallen getan, wenn sie nicht so sehr ins Klein-Klein gegangen wäre.