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CSU sieht sich von geplanter Wahlrechtsreform bedroht

Berlin / Lesedauer: 2 min

Ampel–Parteien wollen Bundestag verkleinern. Union spricht von Missachtung des Wählerwillens und kündigt Gang nach Karlsruhe an.
Veröffentlicht:14.03.2023, 19:44

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CSU–Landesgruppenchef Alexander Dobrindt ist empört. Der Grund dafür: Die von SPD, Grünen und FDP geplante Reform des Bundestagswahlrechts. „Die Ampel manipuliert das Wahlrecht zu ihren Gunsten. Das ist eine Missachtung des Wählerwillens“, sagte Dobrindt am Dienstag in Berlin. Für ihn ist die Sache klar, dass die CSU deshalb den Weg zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe gehen wird. Dies kündigte auch CSU–Chef Markus Söder in München an. Der Entwurf, der bereits am Freitag im Bundestag beschlossen werden soll, sei ein „dicker Hund“, so der bayerische Ministerpräsident.

Was die Christsozialen so auf die Palme bringt: Die Ampel–Parteien haben sich darauf verständigt, die sogenannte Grundmandatsklausel in der geplanten Reform des Wahlrechts zu streichen. Für die CSU könnte dies äußerst unangenehme Folgen haben: Wenn sie bundesweit bei den Zweistimmen nicht über die Fünf–Prozent–Hürde kommen sollte, wäre die Partei nicht mehr im Parlament vertreten. Dann würden ihr auch die gewonnen Wahlkreise in Bayern — bei der vergangenen Wahl immerhin 45 von 46 — nichts nutzen. Söder sprach deshalb von einer „Attacke auf die Demokratie“.

Auch Unionsfraktionschef Friedrich Merz hält eine „verfassungsrechtliche Überprüfung“ der Reform für geboten. Bislang war unklar, ob die CDU ihre kleine Schwester CSU bei einer Klage in Karlsruhe tatsächlich unterstützen würde.

Noch mehr als der CSU könnten die Ampel–Pläne der Linken gefährlich werden. Denn dass sie überhaupt noch als Fraktion im Parlament vertreten sind, liegt allein an ihren gewonnenen Direktmandaten. Nach der bislang geltenden Grundmandatsklausel zieht eine Partei, die an der Fünf–Prozent–Hürde scheitert, dennoch in den Bundestag ein, wenn sie mindestens drei Direktmandate holt. Linken–Fraktionschef Dietmar Bartsch sprach deshalb in seltener Einmütigkeit mit der Union von „völlig inakzeptablen“ Plänen. Auch er kündigte an, das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.

Die Ampel–Parteien ficht die Empörung nicht an. Alle drei Fraktionen hätten den Reformplänen zugestimmt, teilten die Vorsitzenden Britta Haßelmann (Grüne), Rolf Mützenich (SPD) und Christian Dürr (FDP) am Abend mit. Die geplante Reform sei „fair und verfassungsgemäß“, so Haßelmann. Die Union habe jahrelang alle Vorhaben zur Wahlrechtsreform boykottiert. Wenn die CSU der Meinung sei, dass es so nicht klappt, müsse sie eben mit ihrer Schwesterpartei zusammengehen, so Mützenich.

SPD, Grüne und FDP haben sich darauf verständigt, den Bundestag von 2025 an dauerhaft auf 630 Abgeordnete zu verkleinern. Um dies zu erreichen, soll die Zweitstimme künftig aufgewertet werden, Überhang– und Ausgleichsmandate sollen wie die Grundmandatsklausel wegfallen.