Verfassungsbeschwerde
Verfassungsgericht erlaubt Beteiligung am Corona-Aufbaufonds der EU
Panorama / Lesedauer: 1 min
Verfassungsgericht erlaubt Beteiligung am Corona-Aufbaufonds der EU
Veröffentlicht:06.12.2022, 10:09
Aktualisiert:08.12.2022, 09:55
Deutschland darf sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU beteiligen. Der Zweite Senat wies am Dienstag in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden dagegen zurück.
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