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Stalker

Streit um Friedrichs Facebook-Pranger

Leutkirch / Lesedauer: 4 min

Leichtathletin Ariane Friedrich stellt einen Peiniger bloß – Im Netz wird heftig debattiert
Veröffentlicht:27.04.2012, 19:00

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Unbekannt ist, was zwei Männer namens Thorsten D. aus A. gerade machen. Vermutlich beraten sie sich mit ihren Anwälten. Denn: Ein Mann aus Hessen mit diesem Namen und diesem Wohnort wird beschuldigt, der Leichtathletin Ariane Friedrich vor ein paar Tagen ein Foto seines Geschlechtsteils als private Nachricht auf der Internetplattform Facebook geschickt zu haben, verbunden mit eindeutig sexistischen Aufforderungen – strafrechtlich ist das mindestens eine Beleidigung vielleicht sogar eine Nötigung.

Ariane Friedrich, die in der Vergangenheit laut eigenen Aussagen bereits mehrfach mit Belästigungen von Männern zu tun hatte, entschied sich jedenfalls dafür, dem Mann eine Lektion zu erteilen: Sie veröffentlichte die interne Nachricht kurzerhand in ihrem öffentlichen und jedem zugänglichen Facebookprofil – samt Nennung des vollen Namens und Wohnorts des Absenders. Sie stellte ihn also vor einem Millionenpublikum an den Pranger. Das Problem: Zu diesem Zeitpunkt konnte Friedrich nicht wissen, ob Thorsten D. tatsächlich hinter der beleidigenden Nachricht steckte. Außerdem betonte die Hochspringerin, dass sie sich das angehängte Foto gar nicht erst angesehen habe. Vielleicht war auf dem Bild also gar nichts Anzügliches zu sehen?

„Es gibt einfach einen Punkt, an dem Schluss ist. (…) Ich bin allerdings nicht mehr bereit, mich doppelt zum Opfer zu machen und stets zu schweigen – ich bin es schlicht leid. (…) Ich wurde in der Vergangenheit beleidigt, sexuell belästigt, und einen Stalker hatte ich auch schon. Es ist Zeit, zu handeln, es ist Zeit, mich zu wehren. Und das tue ich“, rechtfertigte sich Friedrich auf ihrer Facebookseite.

Alberner Scherz oder Straftat?

„Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei dem Absender um ein Fakeprofil handelt, schätze ich bei 95 Prozent“, sagt der Rechtsanwalt und Medienexperte Tobias Strömer aus Düsseldorf. „So blöd ist doch keiner, dass er so etwas unter seinem eigenen Namen macht.“ Strafrechtlich wäre die Aktion relevant, wenn sich auf dem Foto tatsächlich ein Geschlechtsteil befände. „Es könnte aber auch ein alberner Scherz gewesen sein. Frau Friedrich hat sich das Bild ja nicht angesehen“, sagt Strömer.

Durfte Ariane Friedrich, immerhin prominent und mit vielen Fans im Rücken, überhaupt so reagieren und ihren unerwünschten Anhänger vor einem Millionenpublikum an den Pranger stellen? „Wenn besagter Thorsten D. das tatsächlich gemacht hat und eine eindeutige Identifizierung erfolgt ist, dann ja“, sagt Strömer. Denn dann würde es sich um eine wahre Tatsachenbehauptung Friedrichs handeln. Zivilrechtlich könnte die Sportlerin eine Unterlassung erwirken. Nur: In A., wo Thorsten D. wohnen soll, gibt es auch einen Namensvetter. Und der ist auf jeden Fall unschuldig, muss aber alle negativen Konsequenzen tragen. „Das kann zu hohen Schadensersatzansprüchen führen“, so Strömer. Entscheidend sei immer, welcher Schaden genau entstanden ist. Droht zum Beispiel ein Verlust des Arbeitsplatzes?

Zumindest ein schlechtes Gewissen scheint sich bei dem Beschuldigten mittlerweile zu regen: Der Mann habe ein Treffen vorgeschlagen, die Polizei habe jedoch davon abgeraten, sagte Friedrichs Trainer und Manager Günther Eisinger gestern.

Ob die Sportlerin mit ihrer Bloßstellung des Mannes richtig gehandelt hat, ist eine der meist diskutierten Fragen bei Facebook. So häufig diskutiert, dass die offizielle Seite der Hochspringerin vom Netz genommen wurde. Zuvor hatte die Sportlerin dort viel Zuspruch, aber auch Kritik erfahren. „Wenn Ariane auf mich hört, dann war’s das mit Facebook“, sagte Eisinger.

Nicht lustig findet die ganze Aktion die deutsche Justiz: Ariane Friedrich hat ihren unerwünschten Fan mittlerweile angezeigt. Das hessische Bereitschaftspolizeipräsidium wiederum muss sich ebenfalls mit der Sachlage beschäftigen, da Friedrich als Polizeikommissarin in Darmstadt arbeitet. Es steht der Vorwurf der üblen Nachrede im Raum. „Wir tragen den Sachverhalt zusammen, und aufgrund dessen wird eine rechtliche Bewertung vorgenommen“, sagte deren Sprecher Peter Freier.

Und was sagt Ariane Friedrich zu dem ganzen Rummel? „Ich habe mich weder mit der Veröffentlichung seines Namens strafbar gemacht, noch versucht ihm Unrecht anzutun“, ließ sie vor ein paar Tagen verlauten. Danach klinkte sie sich aus der Diskussion aus.

Kommentar: Das Netz ist kein Pranger