In den vergangenen Wochen hat die Bundespolizei festgestellt, dass vermehrt Reisende beim Bahnhof Unterkochen die Gleise in Richtung Färberstraße sowie, von der Färberstraße kommend, in Richtung Aalener Straße / Heidenheimer Straße überschreiten. Die Bundespolizei warnt deshalb vor seinem solchen Unterfangen und verweist darauf, dass Unfälle mit Eisenbahnfahrzeugen in der Regel meist tödlich verlaufen. Die Höchstgeschwindigkeit für durchfahrende Züge in diesem Streckenabschnitt betrage 160 Stundenkilometer. Ein herannahender Zug könne je nach Witterung nicht wahrgenommen werden und erzeuge zudem eine lebensgefährliche Sogwirkung. Eine unerlaubte Gleisüberschreitung stellt laut Bundespolizei zudem eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro geahndet. Müsse ein Lokführer wegen Personen auf den Gleisen eine Notbremsung einleiten, werde außerdem ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.